Die Hartz IV Reform

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Endlich tritt die Hartz IV Reform in Kraft. Mit ihr kommt eine Fülle von Neuerungen auf Empfänger von Sozialleistungen zu. So sollen bereits ab dem 1. April die Regelsätze rückwirkend zum 1. Januar 2011 um 5,- € angehoben werden. Weniger medial präsent ist bisher die Steigerung der übernahmefähigen Unterkunftskosten auf bis zu 6,47 € pro Person. Hintergrund ist, dass der Abzug der sog. „Warmwasserpauschale" entfällt. Personen, die ihr Wasser mittels Strom erwärmen (Boiler), können nun einen Mehrbedarf beantragen.

Durch die Reform werden Kinder eine deutliche Besserstellung erfahren. Hervorzuheben sind hier Leistungen zur Lernförderung (Nachhilfe), Zuschüsse zum Kita- und Schulessen, zu Schul- und Kitaausflügen sowie monatlich 10,- € extra für bestimmte Freizeitangebote. Allerdings müssen diese Leistungen unbedingt gesondert beantragt werden, im Gegensatz zum „Schulgeld", was künftig im August (70,- €) und im Februar (30,- €) auch ohne Antrag ausgezahlt wird.

Demgegenüber gehen zahlreiche weitere Neuerungen, z.B. der Wegfall der Beitragszahlung zur Rentenversicherung, der Wegfall des Zuschusses nach ALG I Bezug, die ggf. volle Anrechnung von Elterngeld als Einkommen etc., zu Lasten der Leistungsbezieher.

Bei einigen guten Ansätzen schafft die Reform allerdings eine Vielzahl neuer Probleme. Ihre praktische Umsetzung wird gewiss Schwierigkeiten aufwerfen. Wieder einmal überlässt der Gesetzgeber die Beantwortung der entstehenden Fragen, so auch die der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsätze, den Gerichten.

RA Hans-Christian Schreiber

Fachanwalt für Sozialrecht


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