Die Kündigung wegen Eigenbedarfs

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– Mittel zum Zweck für Vermieter?

- Anforderungen an die Begründung des Eigenbedarfs -

„Eigenbedarfskündigung“ - manchen Mieter trifft der Schlag, wenn er ein solches Kündigungsschreiben plötzlich in den Händen hält. Doch Panik ist hier ein schlechter Ratgeber. Vielmehr sollte sich das Augenmerk auf die Begründung für den Eigenbedarf richten.

Grundsätzlich sehen viele Vermieter die Eigenbedarfskündigung als Möglichkeit an, auch langjährige Mietverhältnisse beenden zu können.

Jedoch muss nach der Rechtsprechung der konkrete Wohnbedarf nachvollziehbar dargelegt werden. Daher lohnt es sich für Mieter, die eine solche Kündigung erhalten haben, die Gründe für den Eigenbedarf genauer zu prüfen.

Aus unserer Praxis können wir berichten, dass wir immer dann hellhörig werden, wenn die Mieter uns berichten, dass es im Laufe des Mietverhältnisses bereits zu Unstimmigkeiten mit dem Vermieter(in) gekommen ist. Oftmals wird die Eigenbedarfskündigung dann vom Vermieter(in) benutzt, um lästige Mieter loszuwerden. Gerade in solchen Fällen lohnt eine anwaltliche Überprüfung der Begründung der Eigenbedarfskündigung.

Die Rechtsprechung verlangt, dass der Wohnbedarf nicht nur vage, sondern konkret dargelegt wird. Sollte die angegebene Begründung vorgenannten Grundsätzen nicht genügen, besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Eigenbedarfskündigung vor Gericht abgewiesen wird.

Hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Eigenbedarfskündigung sowie des im Falle der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung möglichen Schadensersatzes beraten wir Sie gerne.

Sollte Sie weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Ihre Bedekorn Rechtsanwälte






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