Die Rechtsanwälte Hofstetter Schurack & Partner mahnen i.A. der Raps GmbH die Verletzung der Marke „MAGIC“ ab

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Hofstetter Schurack & Partner Patent- und Rechtsanwälte aus München verschicken für die Raps GmbH & Co. KG, markenrechtliche Abmahnungen wegen der Verwendung der Marke „MAGIC“.

In der Abmahnung heißt es, die Raps GmbH & Co. KG sei Herstellerin von Zubereitungen und Zusätzen in der Lebensmittelbranche und Inhaberin der Wortmarke „MAGIC“.

Die Anwälte werfen dem Abgemahnten vor, auf seiner Internetpräsenz unberechtigt seine Produkte mit dem Begriff „MAGIC“ zu bewerben. Dies sei ein markenrechtlicher Verstoß.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die Anwälte Abmahnkosten in Höhe von 2.002,41 EUR. Diese werden nach einem Streitwert i.H.v. 50.000 EUR berechnet.

Haben auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und Ihnen wird ebenfalls vorgeworfen, gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder ein anderes Rechtsgebiet verstoßen zu haben. Die Anwälte fordern von Ihnen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Schadensersatz? Dann sollten Sie nicht zu voreilig handeln und die Abmahnung erstmal einen Fachanwalt zur Prüfung vorlegen.

Geben Sie nicht unüberlegt eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Sie geben eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, aus der Sie ein lebenslang haften. Selbst wenn Sie den Vorwurf begangen haben sollte, raten wir Ihnen vor Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung deren Reichweite von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen, damit sie keine zu weit gefasste Unterlassungserklärung abgeben.  

Zahlen Sie auch nicht ungeprüft die Abmahnkosten. Auch wenn diese dem Grunde nach berechtigt wären, muss nicht auch deren Höhe zwangsläufig berechtigt sein. Es ist nicht auszuschließen, dass die Abmahnkosten mittels eines zu hohen Streitwertes und oder einer zu hohen Gebühr berechnet worden sind. Die Rechtsanwälte Hofstetter Schurack & Partner berechnen die Abmahnkosten nach einem Streitwert von 50.000 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, empfiehlt es sich einen Rechtsrat bei einem Fachanwalt einzuholen. Sie können uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht bundesweit und besitzen die nötige Erfahrung, um den Abgemahnten optimal verteidigen zu können. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.

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