Die steuergünstige Schenkung von Immobilien in Spanien an die Nachfolgegeneration

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Durch das Urteil des EuGH vom 03.09.2014 in der Rechtssache C-127/12 und dem spanischen Gesetz 26/2014 vom 27. November gelten kommen derzeit auch außerhalb Spaniens lebende Personen in den Genuss der Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Diese Steuervergünstigungen sind, abhängig von der anzuwendenden autonomen Steuergesetzgebung, vor allem bei Schenkungen an die eigenen Abkömmlinge teilweise sehr weitreichend.

Diese teilweise sehr günstige Besteuerungssituation im Bereich der Schenkungssteuer wird jedoch nur selten genutzt, um Schenkungen im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge vorzunehmen, indem beispielsweise die spanische Ferienimmobilie an die Kinder übertragen wird.

Steuervergünstigung im Bereich der Schenkungssteuer in einigen ausgewählten autonomen Gemeinschaften:

Zwar stehen die konkreten Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften vielfach unter Bedingungen wie z.B. dem Erwerb des Eigenheims oder der Schenkung von Unternehmensanteilen an Familienangehörige. Jedoch bestehen auch Vorteile, die lediglich auf der familiären Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem beruhen.

Unter anderem bestehen in folgenden autonomen Gemeinschaften aktuell erhebliche Steuervorteile. Die dargestellten Freibeträge und Steuervergünstigungen beziehen sich auf die Übertragung von in Spanien befindlichem Vermögen von Eltern an ihre volljährigen Kinder:

Autonome Gemeinschaft der Balearischen Inseln:

Das balearische Schenkungssteuergesetz gewährt eine Steuervergünstigung nach folgender Formel (stark vereinfacht):

Steuervergünstigung = Berechnete Steuer – (Wert der Schenkung * 7 %)

Autonome Gemeinschaft Galizien:

Die autonome galizische Steuergesetzgebung hat für Schenkungen zwischen Personen bestimmter Steuerklassen Steuersätze erlassen, die deutlich unter den allgemeinen staatlichen Steuersätzen liegen.

Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln:

Ab dem 01.01.2016 gilt eine Steuerreduzierung von 99,9 %.

Autonome Gemeinschaft Katalonien:

Die autonome katalanische Steuergesetzgebung hat für Schenkungen zwischen Personen bestimmter Steuerklassen Steuersätze erlassen, die deutlich unter den allgemeinen staatlichen Steuersätzen liegen.

Autonome Gemeinschaft Madrid:

Es wird eine Steuerreduzierung von 99 % gewährt.

Autonome Gemeinschaft Murcia:

Ab dem 08.08.2015 wird eine Steuerreduzierung i.H.v. 50 % gewährt.

Autonome Gemeinschaft Valencia:

Es gilt ein Steuerfreibetrag von 100.000 €. Zusätzlich wird eine Steuervergünstigung von 75 % bis zu einer maximalen Steuerreduzierung von 150.000 € gewährt.

Beachten Sie bitte, dass diese Steuervorteile u.a. an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, so bspw. an die Beurkundung einer notariellen Schenkungsurkunde oder an ein bestimmtes maximales Vorvermögen des Beschenkten.

Drohender Wegfall der Steuervergünstigungen durch eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage:

Die obig bezeichneten unterschiedlichen Steuervergünstigungen sind eine Folge der Gesetzgebungskompetenz der autonomen Gemeinschaften im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese unterschiedliche Steuerbelastung in Abhängigkeit des innerspanischen Wohnortes stellt jedoch in den Augen vieler Experten einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. Bereits im Jahre 2014 erstellte die „Comisión Lagares“ einen umfassenden Vorschlag für eine Steuerreform. Dieser Vorschlag umfasste u.a. auch Vorschläge für die Reform des aktuellen Systems der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Kernpunkt dieses Vorschlages war die Vereinheitlichung von Steuersätzen, die Festlegung einheitlicher Freibeträge und die Begrenzung exzessiver Steuervergünstigungen.

Aufgrund der damals anstehenden Wahlen in vielen autonomen Gemeinschaften wurde die Steuerreform zunächst verschoben. Derzeit befindet sich Spanien in einem Prozess der Regierungsbildung. Daher ist es aktuell nicht abzusehen, ob, wann und mit welchen konkreten Inhalten es zu einer Erbschafts- und Schenkungssteuerreform kommen wird.

Festzuhalten bleibt, dass Steuervergünstigungen von 99 % und darüber, wie sie derzeit auf den Kanarischen Inseln oder der autonomen Gemeinschaft Madrid gelten, in mittelbarer Zukunft zumindest vermindert werden könnten. Auch die Abschaffung günstiger Steuersätze, die derzeit in Katalonien und Galizien bestehen, steht zu befürchten.

Rechtstipp:

Eigentümer von Immobilien oder anderen Vermögenswerten in Spanien, insbesondere in den genannten steuerfreundlichen Regionen, sollten daher überlegen, ob sie nicht kurzfristig Schenkungen an die Nachfolgegeneration durchführen sollten, um eine Zahlung von zukünftigen, deutlich höheren Schenkungssteuern zu vermeiden.

Sofern Sie eine konkrete Berechnung der für den Fall der Schenkung von Vermögenswerten in Spanien entstehenden Steuern und sonstigen Belastungen wünschen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Im Rahmen meiner Tätigkeit betreue ich Schenkungen und Erbschaften im gesamten spanischen Staatsgebiet.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel um eine abstrakte Darstellung der steuerlichen Situation im Zeitpunkt der Veröffentlichung handelt. Die steuerlichen Erläuterungen können eine konkrete Rechts- und Steuerberatung nicht ersetzen. Aus Gründen der besseren Darstellung beinhaltet dieser Artikel nur bestimmte steuerliche Aspekte, keinesfalls eine vollständige Darstellung der spanischen Steuergesetzgebung in dem behandelten Bereich. Aspekte der deutschen Besteuerung wurden nicht berücksichtigt. Jegliche Gewähr muss daher ausgeschlossen werden.


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