Diesel-Skandal: Volkswagen kündigt Musterfeststellungsklägern Vergleiche an

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Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung! 

Nach der aktuellen Berichterstattung beabsichtigt Volkswagen, den Klägern im Diesel-Musterfeststellungsverfahren Vergleichszahlungen in Höhe von insgesamt 830 Millionen Euro anzubieten. Das Vergleichsverfahren mit der Verbraucherzentrale Bundesverband ist allerdings geplatzt, sodass sich nun jeder vergleichsinteressierte Kläger der Musterfeststellungsklage selbst um den Abschluss des Vergleichs kümmern muss.

Dabei ist einiges zu beachten. 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Kläger warnt vor möglichen Fallstricken: „Ein Vergleich muss rechtsverbindlich und transparent sein und vor allem sollte er auch beide Interessen ausgewogen berücksichtigen. Stellen Sie Chancengleichheit her, indem Sie sich wie es auch Volkswagen tut juristischen Beistand suchen.“ 

Wir helfen Ihnen dabei! 

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger hat bereits mehrere Volkswagen-Geschädigte erfolgreich vertreten und kennt sich mit möglichen Fallstricken bei Vergleichen aus. Wir bieten Ihnen an, die komplette Abwicklung des Vergleichs für Sie zu übernehmen: Von der Registrierung auf der „Vergleichsplattform“, der Prüfung des Vergleichstextes und der Abwicklung des Vergleichs bis zur schließlichen Zahlung durch Volkswagen. 

Dies bieten wir Ihnen zu einem Pauschal-Honorar in Höhe von € 250,- inklusive Mehrwertsteuer an. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kümmern wir uns gerne um die Einholung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.



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