Düsseldorfer Tabelle 2015 - was ändert sich beim Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder?

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Alle zwei Jahre findet eine Überprüfung der Düsseldorfer Tabelle statt. Geprüft wird, ob und inwieweit die erfassten pauschalen Unterhaltsbeträge und Selbstbehalte die Lebenshaltungskosten tatsächlich widerspiegeln.

Die pauschalen Unterhaltsbeträge werden sich zum Jahr 2015 erneut nicht verändern. Was sich ändert, sind die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen.

 

Bis Dezember 2014

Ab Januar 2015

 

 

 

Selbstbehalte gegenüber Minderjährigen:

 

 

- erwerbstätig

1.000 €  

1.080 €

- nicht erwerbstätig

800 €

880 €

 

 

 

Selbstbehalte gegenüber

volljährigen Kindern

 

 

- privilegiert

Vgl. Selbstbehalte gegenüber Minderjährigen

- nicht privilegiert

1.200 €

1.300 €

 

 

 


Während der Selbstbehalt gegenüber Minderjährigen im Jahr 2014 noch einen Mietanteil von 360 € monatlich enthielt, beträgt der im Selbstbehalt enthaltene Mietanteil ab Januar 2015 schon 380 €. Beim Selbstbehalt gegenüber Volljährigen war ein Mietanteil von monatlich 450 € enthalten. Ab Januar 2015 beläuft sich der Mietanteil auf 480 €.

Weshalb sich der Pauschalbedarf eines unterhaltsberechtigten Auszubildenden oder Studenten, der in einem eigenen Haushalt lebt, weiterhin auf 670 € monatlich beläuft, also noch nicht einmal der Mietanteil von 280 € nach oben korrigiert wurde, erschließt sich nicht.

Da aber auch die ab 2015 geltenden Selbstbehalte und insbesondere die darin enthaltenen Mietanteile vor allem in den Großstädten nicht die Realität widerspiegeln, wird eine Korrektur der Selbstbehalte und des Bedarfssatzes bei Auszubildenden und Studenten weiterhin notwendig sein.

Wenn Sie überprüfen möchten, ob sich durch die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum Januar 2015 etwas hinsichtlich Ihres Unterhaltsanspruchs oder Ihrer Unterhaltspflicht ändert, kontaktieren Sie mich gerne. Ich werde die Angelegenheit für Sie prüfen.

Bettina Bachinger

Rechtsanwältin


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