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EHEC: Sind unsere Lebensmittel sicher?

  • 2 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Derzeit grassiert der sogenannte EHEC-Erreger in Deutschland. Hierbei handelt es sich um ein Bakterium, das eine gefährliche Form des Darmbakteriums E. coli (Escherichia coli) darstellt. E.-coli-Bakterien sind eigentlich harmlos und Teil jeder Darmflora. Eine genetische Veränderung (Kombination aus zwei Typen von E. coli) hat aber dafür gesorgt, dass der Erreger krankheitserregende Stoffe absondert, die zu Durchfällen, schlimmstenfalls sogar zu Nierenversagen und zum Tod führen können. Daher ist dem Gesundheitsamt nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bereits der Verdacht einer Erkrankung zu melden, wenn etwa eine Tätigkeit im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Die Übertragungsquelle ist bis heute unbekannt. Grundsätzlich werden diese Bakterien aber vom Tier auf den Menschen übertragen (z. B. durch Kot, Rohmilch). Doch auch die Übertragung von Mensch zu Mensch durch Schmierinfektion ist möglich. Hierbei wird der Erreger durch direkten oder indirekten Körperkontakt übertragen, wenn z. B. ein gesunder Mensch eine Toilettentür anfasst, nachdem diese zuvor von einem Erkrankten benutzt wurde. Daher sollte man gegenwärtig besonders auf Hygiene achten. Eine Infizierung durch Husten bzw. Niesen ist nicht möglich.

Momentan wird angenommen, dass nicht zu erhitzendes Gemüse wie Salat oder Gurken zu den Überträger-Lebensmitteln gehört. Denn bisher hatten etwa 84 % der Patienten vor ihrer Erkrankung beispielsweise Salat verzehrt, während ein Vergleich mit anderen Nahrungsmitteln wie Fleisch keine derartige Verknüpfung zuließ.

Etwa drei bis vier Tage nach der Infektion können die ersten Krankheitssymptome wie blutiger Durchfall und Erbrechen auftreten. Dennoch sollten keine Antibiotika eingenommen werden, da hierdurch die Symptome aufgrund einer erhöhten Freisetzung der pathogenen Stoffe verschlimmert werden.

Grundsätzlich sollte man sich also regelmäßig die Hände waschen und auf Rohkost verzichten oder sie gegebenenfalls für circa 10 Minuten auf mindestens 70 Grad erhitzen. Auch die Küchenwerkzeuge sollten nach der Nutzung gründlich gespült werden.

Da die Landwirte ihr Gemüse nicht verkaufen können oder sogar vernichten müssen, entstehen ihnen Verluste in Millionenhöhe. Die EU-Kommission hat den betroffenen Mitgliedsstaaten daher eine Entschädigung von mindestens 150 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Bauern sollen so ein Drittel von dem erhalten, was sie ohne EHEC im Jahr verdient hätten.

(VOI)


Foto(s): ©iStockphoto.com

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