Einspruch gegen Strafbefehl „zu Protokoll der Geschäftsstelle“

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In jeder Rechtsmittelbelehrung, die mit dem Strafbefehl zugeschickt wird, steht, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl schriftlich eingelegt werden muss, aber auch „zu Protokoll der Geschäftsstelle“ eingelegt werden kann. Was bedeutet das? Und ist das sinnvoll?


Was ist eine Geschäftsstelle beim Gericht?

Die Geschäftsstelle beim Gericht kann man sich wie eine Art Sekretariat vorstellen. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind für die Aktenführung zuständig. Sie sortieren die eingehenden Schreiben in die richtigen Akten, legen diese dem zuständigen Richter vor und führen dann die Verfügungen (Anweisungen) des Richters aus. Wenn der Richter zum Beispiel einen Strafbefehl unterzeichnet, dann verfügt er auch die Zustellung an den Beschuldigten. Die Geschäftsstelle ist die Stelle bei Gericht, die diese Aufgaben dann ausführt.


Einspruch zu Protokoll der Geschäftsstelle

Das Gesetz erlaubt es, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf der Geschäftsstelle protokollieren zu lassen. Praktisch funktioniert das so, dass man mit dem Strafbefehl zum Amtsgericht geht und sich dort den Weg in die richtige Geschäftsstelle zeigen lässt. In der Geschäftsstelle erklärt man dem Mitarbeiter, dass man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen möchte. Der Einspruch wird dann protokolliert und das Protokoll wird direkt zur Gerichtsakte genommen. Später wird die Sache dann dem zuständigen Richter vorgelegt. Dieser wird dann den Termin für die Hauptverhandlung bestimmen. Einige Zeit später werden Sie dann die Ladung erhalten.


Ist es sinnvoll, den Einspruch auf der Geschäftsstelle einzulegen?

So ein Einspruch direkt auf der Geschäftsstelle hat Vorteile. Erstens muss man sich keine Gedanken machen, wie man den Einspruch schreibt. Auch wenn ein einfacher Einspruch keine großen Formulierungskünste verlangt – der eine oder andere hat doch Schwierigkeiten, wenn er „offizielle“ Briefe ans Gericht schreiben muss. Mündlich ist das einfacher. Auch Sprachbarrieren lassen sich so überwinden.

Weiterer Vorteil ist, dass man bei einem Einspruch „zu Protokoll der Geschäftsstelle“ sicher sein kann, dass der Einspruch auch bei Gericht eingegangen ist. Geht man innerhalb der Zwei-Wochen-Frist zum Gericht, kann man auch sicher sein, dass es keine Fristprobleme gibt (hier mehr zur Fristberechnung). Beide Garantien hat man natürlich auch bei einem Einspruch per Fax – aber nicht jeder hat ein Faxgerät zur Verfügung.

 

Nachteile dieses Vorgehens

Der Nachteil des Einspruchs zu Protokoll der Geschäftsstelle ist natürlich, dass es recht umständlich ist, zu den Öffnungszeiten persönlich bei Gericht zu erscheinen, nur um dort den Einspruch protokollieren zu lassen. Wen das nicht stört, der kann sich das Porto für die Briefmarke sparen und von seinem Recht, einen Einspruch auch persönlich und mündlich vorzutragen, Gebrauch machen.

Weiterer Nachteil: Man wird dem Mitarbeiter kaum eine Begründung für den Einspruch in die Akte diktieren können. Eine Begründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber häufig sinnvoll. In geeigneten Fällen kann mit einer sorgfältigen Begründung des Einspruchs eine Hauptverhandlung vermieden und eine Einstellung der Sache erreicht werden. Das wird nicht gelingen, wenn man den Einspruch auf der Geschäftsstelle einlegt — hier wird der Richter als Nächstes einen Termin für die Hauptverhandlung bestimmen. 


Muster für den Einspruch

Wer nicht weiß, wie man schriftlich „am besten“ Einspruch einlegt, muss sich nicht unbedingt auf den Weg zum Gericht machen. In meinem kostenlosen Ratgeber zum Strafbefehl und zum Einspruch finden Sie 21 ausführlich erläuterte Muster für das Strafbefehlsverfahren. Nicht nur der einfache Einspruch wird genau erklärt, sondern auch der beschränkte Einspruch gegen die Tagessatzhöhe, der unbedingt begründet werden sollte, damit man die Hauptverhandlung (und die damit verbundenen Gerichtsgebühren) vermeidet. Und natürlich wird auch erklärt, wie man „am besten“ Einspruch einlegt, wenn man nicht auf die Geschäftsstelle gehen möchte. 


Foto(s): Wesley Tingey on Unsplash

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