Eltern ohne Sorgerecht – Kinderfotos im Internet können strafbar sein!

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Viele Menschen teilen heutzutage unbesorgt Fotos von sich, Freunden oder Verwandten im Internet, z.B. auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter. Das mag zwar ein schneller und einfacher Weg sein, seine Bilder und Erinnerungen mit den Liebsten zu teilen, sollte jedoch nicht unbedacht erfolgen. Denn: Jeder Mensch hat selbst das Recht zu entscheiden, ob und inwiefern er auf Fotos öffentlich dargestellt wird. Vor der Veröffentlichung von Bildern, auf denen jemand anderes zu sehen ist, als Sie selbst, sollte daher eine Einwilligung zur Veröffentlichung der abgebildeten Personen eingeholt werden. Bei Minderjährigen muss die Einwilligung selbstverständlich durch die sorgeberechtigten Personen erfolgen, also beispielsweise durch die Eltern des Kindes.

Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen andere Personen zu sehen sind, ohne deren entsprechende Einwilligung, kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. So auch im vorliegenden Fall:

Vor dem Amtsgericht Hannover wurde nun ein Vater aufgrund der Veröffentlichung von Fotos bei Facebook angeklagt, auf denen seine eigene Tochter zu sehen war. (AG Hannover, Urteil vom 03.02.2020 - 244 Ds 2741 Js 12361/19 (228/19))

Das AG Hannover verurteilte ihn wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (gem. § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB) durch Veröffentlichung der betreffenden Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 40,- Euro.

Hintergrund der Anklage und Verurteilung ist, dass der Vater selbst nicht sorgeberechtigt für seine Tochter im Kleinkindesalter war. Das Sorgerecht stand allein der Großmutter der Tochter des Angeklagten zu.

Die Großmutter war mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen ihre Enkelin zu sehen ist, nicht einverstanden. Der angeklagte Vater hat trotz des Verbots der Großmutter ohne ihre Erlaubnis mehrere Bilder mit seiner Tochter auf Facebook hochgeladen und diese Bildaufnahmen damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die sorgeberechtigte Großmutter hat daher gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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