Erneut: Abmahnung von Harald Durstewitz über die FAREDS Rechtsanwälte

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung von Harald Durstewitz über die FAREDS Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit der FAREDS Rechtsanwälte:

Die FAREDS Rechtsanwälte sprechen für verschiedene Mandanten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus (Harald Durstewitz, T. & D. Versand GbR, Wham-O-Holding Ltd und iParts GmbH). Vor diesem Hintergrund wurden mir in der Vergangenheit mehrfach entsprechende Abmahnungen zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt. Ich hatte daher hier bereits über die entsprechende Abmahntätigkeit berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-wham-o-holding-ltd-ueber-die-kanzlei-fareds-erhalten_168936.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-iparts-gmbh-ueber-die-kanzlei-fareds-erhalten-ich-berate-sie_167685.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wieder-einmal-abmahnung-der-t-d-versand-gbr-ueber-die-kanzlei-fareds_160097.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-von-harald-durstewitz-ueber-die-rechtsanwaelte-fareds-erhalten-ich-berate-sie_148379.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung für Herrn Harald Durstewitz wird wieder einmal der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte bei eBay keinen anklickbaren Link auf die OS-Plattform (OS-Link) vorhält.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten i.H.v. 480,12 Euro zahlen

Meine Einschätzung: 

Die fehlende Einbindung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform ist ein "Dauerbrenner" unter den Abmahnthemen. Sofern Sie eine eine entsprechende Abmahnung erhalten, sollten Sie also unbedingt überprüfen, ob der erforderliche Link auf die OS-Plattform überall ordnungsgemäß eingebunden ist und auch als anklickbarer Link dargestellt wird. Unabhängig hiervon wirft die mir vorliegende Abmahnung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Harald Durstewitz über die FAREDS Rechtsanwälte erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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