Auch eine Abmahnung der iParts GmbH über die Kanzlei FAREDS erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung iParts GmbH über die Kanzlei FAREDS zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung der iParts GmbH wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin im Bereich der Reparatur und des Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets und dazugehörigem Zubehör tätig sei. Da der abgemahnte den Kauf von Produkten innerhalb dieser Segmente ebenfalls anbiete, stehe er im Wettbewerb zur Abmahnerin.

Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot wird sodann der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoße, weil er für die Kunden keinen anklickbaren Link auf die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Link) vorhalte.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro (887,02 Euro) zahlen.

Meine Einschätzung: 

Die fehlende Einbindung eines anklickbaren (!) Links auf die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Plattform) ist unter den Abmahnthemen ein Dauerbrenner. Die FAREDS Rechtsanwälte versenden entsprechende Abmahnungen für verschiedene Abmahner. (Hier in der Kanzlei liegen entsprechende Abmahnungen für die T. & D. Versand GbR und Herrn Harald Durstewitz vor.) Es gibt jedoch noch eine ganze Reihe weiterer  Kanzleien, die Abmahnungen wegen dieses Vorwurfes aussprechen.

Unabhängig von der Berechtigung des Vorwurfes in der Sache selbst wirft die mir vorliegende Abmahnung nach meiner Auffassung allerdings unter verschiedenen Aspekten Fragen auf, zu denen Sie sich zunächst anwaltlich beraten lassen sollten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
  4. Überprüfen Sie sämtliche Ihrer Angebote/Internetauftritte daraufhin, ob der Link auf die OS-Plattform überall ordnungsgemäß eingebunden ist und als anklickbarer Link dargestellt wird.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren. Entsprechende können Sie meinen anderen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich kann Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch beraten.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und spreche konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen aus.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der iParts GmbH über die Kanzlei FAREDS erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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