Auch eine Abmahnung von Harald Durstewitz über die Rechtsanwälte FAREDS erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung von Harald Durstewitz über die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner im Bereich des Vertriebs von verschiedenen Produkten europaweit tätig sei. Insbesondere vertreibe der Abmahner auch Nahrungsergänzungsmittel.

Sodann wird auf den Onlineshop des Abgemahnten und die dort angebotenen Nahrungsergänzungsmittel hingewiesen. Insoweit verstoße der Abgemahnte mit der Darstellung der Widerrufsbelehrung gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben.

Konkret geht es um fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Schadenersatz in Höhe der Rechtsanwaltskosten (887,02 Euro) leisten. 

Meine Einschätzung:

Die Regelungen zum Widerrufsrecht sind mehrfach geändert worden, sodass verschiedene Anpassungen bei den Widerrufsbelehrungstexten erforderlich waren. Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung erhalten haben, sollten Sie also zunächst überprüfen, ob Sie tatsächlich veraltete Informationen zu Widerrufsrecht vorhalten und ggf. unverzüglich die erforderlichen Aktualisierungen vornehmen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Harald Durstewitz über die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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