Wieder einmal: Abmahnung der T. & D. Versand GbR über die Kanzlei Fareds

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung der T. & D. Versand GbR über die Kanzlei Fareds zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit der T. & D. Versand GbR

Die T. & D. Versand GbR lässt bereits seit einiger Zeit in größerer Anzahl Abmahnungen über die Kanzlei Fareds aussprechen. Hier in der Kanzlei sind bereits eine ganze Reihe entsprechender Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt worden. 

Vor diesem Hintergrund sind mir die Abmahnerin und ihre Anwälte bereits aus vorangegangenen Verfahren bekannt. Ich hatte hier bei Anwalt.de auch bereits über die Abmahntätigkeit berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-t-d-versand-gbr-ueber-die-kanzlei-fareds-erhalten-ich-berate-sie_156380.html

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung geht es wie in anderen hier vorliegenden Fällen wieder einmal um den Vorwurf, dass der Abgemahnte in einem konkret genannten eBay-Angebot gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoße, indem er für die Kunden keinen anklickbaren OS-Link vorhalte.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte soll wie in anderen hier vorliegenden Parallelverfahren eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro zahlen (887,02 Euro). 

Meine Einschätzung 

Die fehlende Einbindung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform ist ein leidiges Abmahnthema. Unabhängig hiervon wirft die Abmahntätigkeit der T. & D. Versand GbR nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Abmahntätigkeit nicht rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der T. & D. Versand GbR über die Kanzlei Fareds erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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