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Erzieherisches Fehlverhalten: Entziehung der elterlichen Sorge

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte darüber zu entscheiden, ob Eltern wegen ständiger Trennung und erneuter Versöhnung die elterliche Sorge entzogen werden kann. Denn nicht jedes Fehlverhalten der Eltern führt automatisch zum Entzug des Sorgerechts. Das Fehlverhalten muss vielmehr zu einer Kindeswohlgefährdung wie beispielsweise gravierenden Entwicklungsstörungen führen.

Im zugrunde liegenden Streitfall trennte und versöhnte sich ein Ehepaar im Laufe von 23 Jahren 17-mal. Das führte bei ihren minderjährigen Kindern zu nachhaltigen Schäden in der seelischen Entwicklung und zu Loyalitätskonflikten. Wegen der andauernden Streitigkeiten konnten sich die Eltern über Fragen der Erziehungsmethoden und der Entwicklung der Kinder nicht mehr einigen, sodass das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht entzog und dem zuständigen Jugendamt die Vormundschaft übertrug.

Das OLG hielt die Entscheidung des Familiengerichts für rechtmäßig. Kommen mildere Mittel als der Entzug der elterlichen Sorge in Betracht, müssten zwar diese zuerst berücksichtigt werden. Denn die Tatsache, dass die Eltern selbst nicht „aus bestem Hause" kommen, reiche für den Sorgerechtsentzug nicht aus, sondern gehöre zum Lebensrisiko eines Kindes. Könne durch die Eltern aber eine störungs- und angstfreie Entwicklung nicht gewährleistet werden oder interessieren sich die Eltern nicht für das Wohl und die Entwicklung des Kindes, könne die elterliche Sorge entzogen werden.

(OLG Köln, Beschluss v. 22.03.2011, Az.: 4 UF 29/11)

Sandra Voigt (VOI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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