Euroweb und United Media: Wie kündige ich einen Internetsystemvertrag?

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Sie haben ebenfalls mit der Euroweb Internet GmbH oder der United Media AG einen Internetsystemvertrag abgeschlossen und möchten sich nun gerne vom Vertrag lösen?

Die Euroweb Internet GmbH und die United Media AG bieten Verträge über die Erstellung und Betreuung von Internetseiten an. Bei den vorformulierten Internetsystemverträgen fällt folgendes auf:

  • Die Gesamtkosten können in einem bis zu 5-stelligen Bereich liegen.
  • Im Vertrag werden nicht die Gesamtkosten angegeben. Es werden lediglich die monatlichen Kosten angegeben, die bei den Verträgen unseren Mandanten bei ca. 150,00€ bis ca. 400,00€ lagen.
  • Die Vertragsdauer beträgt 36 bzw. 48 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate.

In dem Vertrag wird die Laufzeit jedoch in Form eines Fließtextes und nicht als Ziffer angegeben. „Laufzeit: achtundvierzig Monate“. Durch diese leicht zu übersehende Darstellung der Vertragslaufzeit überlesen Kunden bei Vertragsschluss schnell die wichtige Information, dass es sich um einen 4-Jahres-Vertrag bzw. 3-Jahres-Vertrag handelt.

Wie kündige ich einen Internetsystemvertrag außerhalb der Kündigungsfrist?

Leider werden Sie bei der Kündigung Ihres Internetsystemvertrages auf einige rechtliche Hürden stoßen. Zwar können Sie den Internetsystemvertrag, der als Werkvertrag angesehen wird, grundsätzlich vorher kündigen. Sollte die Kündigung allerdings vor Ablauf der Laufzeit (nicht innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist erfolgt sein), steht dem Auftragnehmer für die restliche Laufzeit allerdings ein Ausgleichsanspruch zu, vgl. § 648 BGB. Der Ausgleichsanspruch wird mindestens 5 % betragen bzw. kann der Auftragnehmer auch nachweisen, dass ihm unter gewissen Umständen mehr als 5 % zustehen.

Sie sollten somit nicht einfach die Kündigung gegenüber Euroweb/ United Media aussprechen, da dies für Sie sehr teuer werden kann! Bitte schalten Sie für Ihr Kündigungsvorhaben unbedingt einen Anwalt ein. Ihr Anwalt wird verhindern, dass Sie sich gegenüber Euroweb/ United Media ersatzpflichtig machen.

„Neuvertrag“ bei Euroweb: Versteckte Laufzeitverlängerung durch Zusatzangebot

Auffällig bei den uns vorgelegten Verträgen ist, dass die Kunden teilweise von Außendienstmitarbeitern von Euroweb besucht werden. Der Besuch durch die Außendienstmitarbeiter erfolgt zum Teil erst nachdem der Ursprungsvertrag durch die Kunden schon innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wurde. Die Außendienstmitarbeiter bieten den Kunden Vereinbarungen über Zusatzleistungen, wie die SSL-Verschlüsselung „SSL-Basic“ oder z. B. eine Facebook-Fanpage an.

Bei den Zusatzvereinbarungen ist allerdings Vorsicht geboten: In der Neuvereinbarung befindet sich zumeist folgender Passus: „[...] Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der ,Altvertrag‘ außer Kraft.“

Dieser Satz ist so zu verstehen, dass nunmehr ein neuer Vertrag mit neuem Laufzeitbeginn ab Unterzeichnung bei einer Laufzeit von neuen 48 Monaten zustande gekommen ist (trotz möglicherweise bereits erfolgter Kündigung).

Eine solche Vereinbarung halten wir für unwirksam und dagegen sollte mithilfe eines fachkundigen Anwalts vorgegangen werden.

Warum sollten Sie unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beauftragen?

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des IT-Rechts tägig. Wir beraten regelmäßig Mandanten, die sich von Internet-System-Verträgen mit der Euroweb Internet GmbH und der United Media AG lösen möchten. Es kommt immer darauf an, wie die Verträge im Einzelfall ausgestaltet sind und ob ggf. noch weitere Vereinbarungen wie z. B. „SSL-Basic“ abgeschlossen wurden. Rufen Sie gerne ganz unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch an!


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