Euroweb: Zusätzliche Leistungen (SSL Basic, SEO, CMS, QR-Code, Facebook, Google) gebucht = Neuvertrag?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um als Unternehmen im digitalen Zeitalter mithalten zu können, ist ein gut organisierter Internetauftritt inzwischen kaum erlässlich. Für die Erstellung, das Betreiben und Warten einer Website sowie des allgemeinen Internetauftritts gibt es Unternehmen, die dafür vorgesehene Werkverträge, sog. „Internet-System-Verträge“ anbieten. Derartige Verträge bietet auch die Euroweb Internet GmbH an. Immer wieder kontaktieren uns jedoch Mandanten, die Probleme mit der Euroweb Internet GmbH haben, weil Sie ungewollt einen Vertrag verlängert haben. Was steckt dahinter?

Buchung zusätzlicher Leistungen = Neuer Vertrag?

Unsere Mandanten schildern uns oft sehr ähnliche Sachverhalte: Im Laufe der Vertragslaufzeit sei ein „Medien-Berater“ der Euroweb Internet GmbH auf sie zugekommen und hätte zusätzliche Leistungen angeboten. In dem meisten Fällen erfolgten derartige Angebote, nachdem die Mandanten den ursprünglichen Vertrag mit der Euroweb Internet GmbH bereits ordentlich gekündigt hatten. Zu den angebotenen zusätzlichen Leistungen zählten beispielsweise:

  • SSL-Basic
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Content Management (CMS)
  • QR-Code
  • Responsive Webdesign
  • Facebook Fanpage
  • Google My Business
  • Newsletter

Was vielen Mandanten jedoch nicht auffiel: Im Kleingedruckten des Vertragsformulars für die Zusatzleistungen war folgende Formulierung enthalten:

„Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der ‚Altvertrag‘ außer Kraft.“

Im weiteren Verlauf zeigte sich dann, dass die Euroweb Internet GmbH aufgrund dieser kleingedruckten Formulierung vom Abschluss eines neuen Vertrags mit neuer Vertragslaufzeit ausgeht. Unabhängig voneinander haben uns mehrere Mandanten sogar berichtet, dass die Berater vor Ort einen neuen Vertragsschluss bzw. eine Vertragsverlängerung ausdrücklich verneint haben. Erst zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich auf schriftliche Nachfrage der angebliche Neuabschluss heraus.

Ob ein derartiges Vorgehen und der „neue“ Vertragsschluss überhaupt wirksam und rechtlich zulässig ist, halten wir für äußerst zweifelhaft. Welche Möglichkeiten gibt es also, den „neuen“ Vertrag möglichst zeitnah zu beenden?

Vorzeitige Kündigung je nach Einzelfall nicht ausgeschlossen!

Eine vorzeitige, also außerordentliche Kündigung ist je nach Einzelfall nicht ausgeschlossen. Ein Werkvertrag kann grundsätzlich aus einem wichtigen Grund, aber auch ohne wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden. Je nachdem, ob ein wichtiger Grund gegeben ist oder nicht, gelten andere Voraussetzungen und es knüpfen sich unterschiedliche Rechtsfolgen daran.

Um erfolgreich außerordentlich zu kündigen, muss sauber gearbeitet werden und es gilt viele verschiedene rechtliche Details zu beachten. Mandanten passieren häufig schwerwiegende Fehler bei dem Versuch, die außerordentliche Kündigung selbst auszusprechen. Dadurch wird das weitere Vorgehen enorm erschwert. Daher raten wir dazu, sich frühzeitig an einen fachkundigen Anwalt zu wenden, wenn Sie eine außerordentliche Kündigung in Erwägung ziehen.

Bei Anliegen bezüglich Ihres Vertrags mit der Euroweb Internet GmbH beraten wir Sie gerne!

Wir beraten in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu ihren Verträgen mit der Euroweb Internet GmbH. Wenn auch Sie Unterstützung bei Ihrem Vertrag brauchen, melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter:

„Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema