FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt für Dachs Deutschland Wettbewerbsverstöße ab

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Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt unsere Mandanten wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben ab.

Die FAREDS trägt vor, sowohl Dachs Deutschland, als auch unser Mandant würden im Bereich des Textilvertriebs tätig sein und damit gem. § 8 Abs. 3 Nr. l UWG in einem Wettbewerbsverhältnis zueinanderstehen. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, nicht regelkonform auf die Widerrufsmöglichkeit des Verbrauchers hinzuweisen und damit gem. §§ 3, 3a UWG gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu verstoßen. Da der Verbraucher durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung getäuscht würde, verstoße der Abgemahnte außerdem gegen das Verbot der Irreführung gem. §5 UWG.

Forderungen

Der Abmahnende macht folgende Forderungen geltend:

  • Unterlassung der Rechtsverletzung

Das heißt, die FAREDS verlangt die Korrektur der falschen Widerrufsbelehrung auf dem Onlineshop des Abgemahnten an die geltenden Gesetze, gem. §8 I UWG.

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Das heißt, es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, in der sich der Unterlassungsschuldner, also der Abgemahnte, verpflichtet, auch in Zukunft keine fehlerhafte Widerrufsbelehrung mehr unter seinen Angeboten zu platzieren. Bei Zuwiderhandlung soll eine angemessene Vertragsstrafe gezahlt werden

  • Zahlung der Abmahnkosten

Das heißt, die FAREDS fordert den Ersatz der Kosten ihrer Inanspruchnahme. Die Forderung beläuft sich bei einem angenommenen Gegenstandswert von 10.000 € auf 887,02 €

Was ist zu tun?

Das Wichtigste ist, die Ruhe zu bewahren und die Fristen zu beachten. Suchen Sie sich professionelle Hilfe in Form eines Fachanwaltes und lassen Sie sich beraten. Oftmals sind die gestellten Forderungen viel zu hoch und die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gefasst. Auf keinen Fall sollten Sie eigenständig die Forderungen bezahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Wenn überhaupt Forderungen bestehen, kann Ihr Anwalt Ihnen helfen, diese auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

Die Kanzlei Hämmerling & Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Unser Team verfügt im Bereich Wettbewerbsrecht über jahrelange Erfahrungen. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig. Gerne sehen wir uns Ihren Fall näher an. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich per Telefon oder E-Mail.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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