Fehlerhafte Dosierung von Gerinnungshemmern mit Todesfolge

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Der Fall:

Die Ehefrau unseres Mandanten befand sich wegen einer Unterschenkelfraktur in stationärer Krankenhausbehandlung. In dieser Zeit erfolgte eine Umstellung von Marcumar, welches die Ehefrau langjährig eingenommen hatte, auf Mono Embolex in der Dosierung 8.000 IE. Aus dem Operationsbericht und aus dem Arztbrief des Krankenhauses ging eindeutig hervor, dass diese Dosierung bis zum Erreichen des sogenannten Zielquickwertes zwingend beibehalten werden sollte.

Fataler Fehler bei der Ausstellung des Rezeptes

Der weiterbehandelnde Arzt stellte nach einem Verbandswechsel – allerdings erst auf einen Hinweis unseres Mandanten – ein Rezept über Mono Embolex aus. Abweichend von den klaren Vorgaben zur Dosierung im Operationsbericht und Entlassbrief (8.000 IE) lautete die Verordnung „Mono Embolex IE 3.000 FS”. Die nachbehandelnde Ärztin stellte eine Woche später wiederum ein gleichlautendes Folgerezept aus, ohne den vorherigen Fehler zu bemerken. Kurz darauf erlitt die Ehefrau unseres Mandanten einen linkshirnigen Infarkt, von dem sie sich nicht mehr erholte und an dessen Folgen Sie schließlich nach weiteren sechs Wochen verstarb.

Unser Tipp:

Wäre bei der Verordnung von Mono Embolex die korrekte Dosierung mit 8.000 IE angegeben worden, wäre es nicht zu diesem tragischen Verlauf gekommen. Es handelt sich um einen eindeutigen Behandlungsfehler.

Die zuständige Haftpflichtversicherung hat im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung als Entschädigung ein Schmerzensgeld von 20.000 € gezahlt und die Beerdigungskosten übernommen.



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