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Fitnessstudiovertrag – vorzeitig raus geht kaum

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Weil Mitgliedschaften in Fitnessstudios oft über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, stellt sich die Frage, wie man vorzeitig aus dem Vertrag herauskommen kann, ohne dass man die Beiträge weiterbezahlen muss. Wer einen Fitnessstudiovertrag abschließt, sollte sich diesen sportlichen Schritt gut überlegen. Denn die Verträge haben meist eine längere Laufzeit, die eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich ausschließt. Das bedeutet: Man muss häufig die Beiträge bis zum Ende der regulär vereinbarten Vertragslaufzeit bezahlen. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine frühere Vertragsauflösung mithilfe einer außerordentlichen Kündigung möglich.

Zahlung der Mitgliedsbeiträge

Zwar besteht die Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge grundsätzlich unabhängig davon, ob man tatsächlich auch die Leistungen des Sportstudios in Anspruch genommen hat. Der Fitnessstudiobetreiber muss diese lediglich zur Verfügung stellen, sodass es den Mitgliedern möglich ist, das sportliche Angebot zu nutzen.

Ausnahmen in besonderen Fällen

Andererseits ist es dem Mitglied aber nicht zuzumuten, weiterhin den Beitrag zu bezahlen, obwohl es aufgrund persönlicher Gründe dauerhaft keinen Sport mehr ausüben kann. Anerkannt ist eine vorzeitige Beendigung des Studiovertrages zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft oder wegen eines Umzugs in eine andere Stadt, in der es kein Studio des Anbieters gibt.

Krankheit als Kündigungsgrund

Ein wichtiger Grund, der zur vorzeitigen Beendigung des Studiovertrages berechtigt, ist eine Erkrankung, die es dem Mitglied nicht mehr ermöglicht, Sport zu treiben und die Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch zu nehmen. Wer sich auf eine Krankheit berufen will, muss jedoch im Zweifel darlegen, dass sie nicht nur vorübergehender Art ist, sondern eine gewisse Weile andauern wird. Der Nachweis kann mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung geführt werden.

Kenntnis bei Vertragsschluss

Weiter setzt ein Kündigungsrecht mit vorzeitiger Beendigung des Vertrages voraus, dass die Umstände, die zur Kündigung berechtigen dem Mitglied erst nach Abschluss des Fitnessstudiovertrages bekannt werden. In diesem Zusammenhang hat zum Beispiel das Amtsgericht (AG) München das Mitglied eines Fitnessstudiovertrages zur Zahlung der vollen Beiträge bis zum regulären Vertragsende verurteilt. Denn es wusste bereits bei Abschluss des Vertrags, dass es an einer chronischen Gelenkerkrankung litt.

(AG München, Urteil v. 13.10.2011, Az.: 213 C 22567/11)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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