Flugreise: Bezahlung bei Buchung zulässig?
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Die Zahlungsmodalitäten bei Flugreisen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Regelungen hierzu finden sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaften. Als solche müssen sie so formuliert sein, dass sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten, insbesondere in § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Abmahnung wegen Klausel
Das Landgericht Berlin musste über einen Rechtsstreit zu diesem Thema entscheiden. Eine Fluglinie bot im Internet Flüge an, die bis zu einem Jahr im Voraus gebucht werden konnten. Sie verwendete in ihren AGB folgende Klausel:
„3. Preise/Preisanpassungsvorbehalt
(…) Die Zahlung ist bei Buchung fällig (…)“
Nach der Klausel sollte die Bezahlung also bereits bei der Buchung erfolgen. Das bedeutete bis zu einem Jahr vor dem Flug. Deshalb mahnte ein Verbraucherschutzverband die Airline ab, was ohne Erfolg blieb. Nun musste das Gericht beurteilen, ob diese Vorauszahlungsvereinbarung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Treu und Glauben
Laut § 307 BGB ist eine Klausel unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Das ist der Fall, wenn von den gesetzlichen Wertungen so gravierend abgewichen wird, dass die Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden.
Airline tritt in Vorleistung
Die Fluggesellschaft argumentierte, dass diese Vereinbarung gerechtfertigt sei, da sie in Vorleistung treten muss, das Insolvenzrisiko trage und entsprechende Dispositionen lang vor dem Flug trifft. Das Gericht bestätigte eine Vorleistungspflicht und verwies auf den hier vorliegenden Werkvertrag in Form des Personenbeförderungsvertrags, bei dem eine Vorleistung durchaus üblich ist – allerdings Zug um Zug.
Bezahlung ein Jahr vorher
Allerdings hätte man nach Ansicht der Berliner Richter die Interessen des Flugpassagiers besser berücksichtigen müssen. Denn im Extremfall hätte er den Flug ein Jahr vorher komplett zu bezahlen. Interessengerechter wäre es gewesen, wenn die Airline zum Beispiel eine Anzahlung verlangt hätte und der Fluggast den Restpreis in einem angemessenen Zeitraum vor der Flugreise bezahlen müsste. Daher sei die Klausel „Zahlung bei Buchung“ rechtswidrig, befand das LG.
(LG Berlin, Urteil v. 06.02.2014, Az.: 52 O 175/13)
(WEL)
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