Freiheitsstrafe - was Sie wissen und beachten müssen!
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Infolge der Verurteilung wegen einer Straftat kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Sie ist Rechtsfolge vieler Straftatbestände. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) sehen auch andere Gesetze die Freiheitsstrafe vor für bestimmte Verstöße. Vollstreckt wird die Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten im Wege des geschlossenen oder des offenen Vollzugs.
Zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe wird unterschieden in zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe. Die zeitige Freiheitsstrafe darf höchstens 15 Jahre betragen. Unter sechs Monaten darf eine Freiheitsstrafe dagegen nur dauern, wenn sie unerlässlich ist. Sie setzt nach § 47 StGB besondere Umstände voraus.
Eine Freiheitsstrafe von unter einem Monat ist im Erwachsenenstrafrecht nicht vorgesehen, wie § 38 StGB und Art. 298 EGStGB klarstellen. Im Jugendstrafrecht liegt die Mindestdauer der als Jugendstrafe bezeichneten Freiheitsstrafe dagegen bei mindestens sechs Monaten aufgrund § 18 Jugendgerichtsgesetz.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe handelt es sich um das Höchstmaß der Freiheitsstrafe. Sie wird für schwerste Verbrechen wie etwa Mord nach § 211 StGB verhängt. Lebenslänglich bedeutet nicht bis ans Lebensende. Eine zu lebenslänglich verurteilte Person kann – sofern keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde – jedoch frühestens nach 15 Jahren im geschlossenen Vollzug wieder ihre Freiheit erlangen. Die Freilassung erfolgt dabei auf Bewährung. Ob und wann das gegebenenfalls auch erst nach mehr als 15 Jahren gelingt, hängt maßgeblich vom bisherigen Verhalten und von Prognosen über das künftige Verhalten ab.
Freiheitsstrafe bei Jugendlichen
Innerhalb des Jugendstrafrechts ist ebenfalls vorgesehen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dies richtet sich nach den §§ 17 ff. JGG und wird als Jugendstrafe bezeichnet. Das Strafmaß im Jugendstrafrecht ist auf maximal 10 Jahre Freiheitsentzug begrenzt, wenn sie für ein Verbrechen erfolgt, für das mehr als 10 Jahre vorgesehen sind.
Andernfalls beträgt das Höchstmaß der Freiheitsstrafe 5 Jahre. Die Mindestfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht beträgt 6 Monate. Auch hier ist die Aussetzung zur Bewährung möglich, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren vorliegt.
Was ist Bewährung?
Unter Bewährung ist der Zeitraum zu verstehen, in dem die Freiheitsstrafe nicht vollstreckt wird. Das heißt, der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, solange er im Bewährungszeitraum nicht gegen die Bewährungsanforderungen verstößt. Der Bewährungszeitraum muss mindestens 2 Jahre und darf höchstens 5 Jahre betragen.
Über die Bewährung entscheidet ein Gericht. Eine Aussetzung zur Bewährung erfolgt in der Regel bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und ist darüber hinaus bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren zulässig. Das bedeutet, dass Bewährung bei einer Verurteilung zu einer mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe nicht mehr möglich ist. Eine Bewährung ist dann zuzulassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sinn und Zweck der Bewährung ist es, dem Verurteilten zu ermöglichen, sich in Freiheit zu bewähren. Gelingt es nicht, kann der sogenannte Widerruf der Strafaussetzung und damit der Bewährung nach § 56f StGB erfolgen. Das Gericht kann unter darin ebenfalls genannten Gründen vom Widerruf der Bewährung zunächst noch absehen. Im Fall des Widerrufs muss die Freiheitsstrafe dann doch in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt werden. Bestimmte Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat, können auf die Strafe angerechnet werden.
Was gilt für die Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe?
Der noch zu verbüßende Rest einer bereits angetretenen zeitigen Freiheitsstrafe kann ebenfalls ausgesetzt werden. Diese Aussetzung des Strafrestes ist möglich, wenn zwei Drittel und mindestens 2 Monate der verhängten Strafe verbüßt wurden. Unter besonderen Umständen ist sie bereits nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafe möglich, sofern diese bereits länger als 6 Monate verbüßt wurde.
Die Gewährung von Bewährung hängt auch hier vor allem von der Persönlichkeit der verurteilten Person, deren Einwilligung und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ab.
Für die Aussetzung des Strafrestes bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe gelten eigene Bedingungen. Es müssen mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt worden sein, wobei jede aus Anlass der Tat erlittene Freiheitsentziehung hinzuzählt wie insbesondere Untersuchungshaft.
Hinzu kommt, dass die Aussetzung nicht dem allgemeinen Sicherheitsinteresse widerspricht und folgende Faktoren ebenfalls für die Aussetzung sprechen:
- die Persönlichkeit und die Lebensumstände des Verurteilten
- die Vorgeschichte
- die Tatumstände
- das Verhalten während des Strafvollzugs
Wie bemisst sich die Freiheitsstrafe?
Für jede Straftat ist ein bestimmter Strafrahmen vorgesehen. Dieser wird durch sogenannte Qualifikationen und Regelbeispiele verringert oder erhöht sein. Oft ist dabei eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vorgesehen im Zusammenhang mit einer Mindeststrafe oder Höchstrafe. Eine Kombination von Geldstrafe und Freiheitsstrafe ist dabei vom Ausnahmefall in § 41 StGB nicht möglich. Ist eine Geldstrafe jedoch uneinbringlich, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Zwei Tagessätze entsprechen dabei einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
Das Gericht entscheidet im Falle einer Verurteilung anhand des jeweiligen Strafrahmens zusammen mit zahlreichen Kriterien für die Strafzumessung über die konkrete Dauer der Freiheitsstrafe. Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Täters, also dessen persönlich vorwerfbares Verhalten. Über die Dauer der Freiheitsstrafe entscheiden vor alem die Gesinnung bei der Tatbegehung, Schwere der Pflichtwidrigkeit, Art der Ausführung, Asuwirkungen der Tat und das Verhalten danach, Schadenswiedergutmachung, Vorleben und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird dabei nach vollen Wochen und Monaten bemessen. Ab einem Jahr Freiheitsstrafe von längerer Dauer geschieht dies nach vollen Monaten und Jahren.
Freiheitsstrafe droht? Was Sie tun können!
Bei einer Freiheitsstrafe handelt es sich in jedem Fall um einen großen Einschnitt im Leben. Befürchten Sie, eine Freiheitsstrafe als Urteil zu bekommen, sollten Sie sich umgehend um einen kompetenten Strafverteidiger bemühen. Nur ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann sich Ihres Falls sicher annehmen und für Sie den bestmöglichen Ausgang durch eine gute Verteidigungsstrategie erreichen.
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Rechtstipps zu "Freiheitsstrafe" | Seite 129
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10.01.2011 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… liegt bei Besitz von Kinderpornografie bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bei Verbreitung von Kinderpornografie beträgt der Strafnahmen nach dem Gesetz Freiheitsstrafe von drei …“ Weiterlesen
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20.12.2010 Rechtsanwalt Gero Loyens„… , Veräußerung, Abgabe, sonstiges Inverkehrbringen, Erwerb oder sonstiges Verschaffen eine Straftat nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG darstellen kann, was mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe …“ Weiterlesen
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15.12.2010 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Zugleich wurden die Beschuldigten aufgefordert, die erworbene Unlock …“ Weiterlesen
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08.12.2010 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… Nutzung durch Presseunternehmen. Der mehrfach wegen Tötungsdelikten verurteilte Kläger verbüßt seit 1983 eine lebenslange Freiheitsstrafe. Über seine Taten wurde in den fünfziger, sechziger und frühen …“ Weiterlesen
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03.12.2010 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… beigeordnet, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen (Taten, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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24.11.2010 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… und es erfolgt keine Bestrafung. Die Tat wird nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung lässt …“ Weiterlesen
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11.11.2010 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… ein Vergehen ist. Nach der gesetzlichen Definition sind Vergehen Taten, die im Mindestmaß mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter einem Jahr bedroht sind. Im Gegensatz dazu stehen Verbrechen, welche …“ Weiterlesen
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26.10.2010 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… wegen Dienstunfähigkeit jedoch nicht früher als vor Ablauf eines Jahr vollzogen werden. Jeder Soldat verliert darüber hinaus die Rechtsstellung als Soldat kraft Gesetzes, wenn eine Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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19.10.2010 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet …“ Weiterlesen
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12.10.2010 Rechtsanwalt Arno Saathoff„… darauf hin, dass es sich bei der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung um eine Straftat gemäß § 106 UrhG handelt, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden …“ Weiterlesen
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