Freiheitsstrafe - was Sie wissen und beachten müssen!
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Infolge der Verurteilung wegen einer Straftat kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Sie ist Rechtsfolge vieler Straftatbestände. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) sehen auch andere Gesetze die Freiheitsstrafe vor für bestimmte Verstöße. Vollstreckt wird die Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten im Wege des geschlossenen oder des offenen Vollzugs.
Zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe wird unterschieden in zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe. Die zeitige Freiheitsstrafe darf höchstens 15 Jahre betragen. Unter sechs Monaten darf eine Freiheitsstrafe dagegen nur dauern, wenn sie unerlässlich ist. Sie setzt nach § 47 StGB besondere Umstände voraus.
Eine Freiheitsstrafe von unter einem Monat ist im Erwachsenenstrafrecht nicht vorgesehen, wie § 38 StGB und Art. 298 EGStGB klarstellen. Im Jugendstrafrecht liegt die Mindestdauer der als Jugendstrafe bezeichneten Freiheitsstrafe dagegen bei mindestens sechs Monaten aufgrund § 18 Jugendgerichtsgesetz.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe handelt es sich um das Höchstmaß der Freiheitsstrafe. Sie wird für schwerste Verbrechen wie etwa Mord nach § 211 StGB verhängt. Lebenslänglich bedeutet nicht bis ans Lebensende. Eine zu lebenslänglich verurteilte Person kann – sofern keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde – jedoch frühestens nach 15 Jahren im geschlossenen Vollzug wieder ihre Freiheit erlangen. Die Freilassung erfolgt dabei auf Bewährung. Ob und wann das gegebenenfalls auch erst nach mehr als 15 Jahren gelingt, hängt maßgeblich vom bisherigen Verhalten und von Prognosen über das künftige Verhalten ab.
Freiheitsstrafe bei Jugendlichen
Innerhalb des Jugendstrafrechts ist ebenfalls vorgesehen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dies richtet sich nach den §§ 17 ff. JGG und wird als Jugendstrafe bezeichnet. Das Strafmaß im Jugendstrafrecht ist auf maximal 10 Jahre Freiheitsentzug begrenzt, wenn sie für ein Verbrechen erfolgt, für das mehr als 10 Jahre vorgesehen sind.
Andernfalls beträgt das Höchstmaß der Freiheitsstrafe 5 Jahre. Die Mindestfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht beträgt 6 Monate. Auch hier ist die Aussetzung zur Bewährung möglich, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren vorliegt.
Was ist Bewährung?
Unter Bewährung ist der Zeitraum zu verstehen, in dem die Freiheitsstrafe nicht vollstreckt wird. Das heißt, der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, solange er im Bewährungszeitraum nicht gegen die Bewährungsanforderungen verstößt. Der Bewährungszeitraum muss mindestens 2 Jahre und darf höchstens 5 Jahre betragen.
Über die Bewährung entscheidet ein Gericht. Eine Aussetzung zur Bewährung erfolgt in der Regel bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und ist darüber hinaus bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren zulässig. Das bedeutet, dass Bewährung bei einer Verurteilung zu einer mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe nicht mehr möglich ist. Eine Bewährung ist dann zuzulassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sinn und Zweck der Bewährung ist es, dem Verurteilten zu ermöglichen, sich in Freiheit zu bewähren. Gelingt es nicht, kann der sogenannte Widerruf der Strafaussetzung und damit der Bewährung nach § 56f StGB erfolgen. Das Gericht kann unter darin ebenfalls genannten Gründen vom Widerruf der Bewährung zunächst noch absehen. Im Fall des Widerrufs muss die Freiheitsstrafe dann doch in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt werden. Bestimmte Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat, können auf die Strafe angerechnet werden.
Was gilt für die Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe?
Der noch zu verbüßende Rest einer bereits angetretenen zeitigen Freiheitsstrafe kann ebenfalls ausgesetzt werden. Diese Aussetzung des Strafrestes ist möglich, wenn zwei Drittel und mindestens 2 Monate der verhängten Strafe verbüßt wurden. Unter besonderen Umständen ist sie bereits nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafe möglich, sofern diese bereits länger als 6 Monate verbüßt wurde.
Die Gewährung von Bewährung hängt auch hier vor allem von der Persönlichkeit der verurteilten Person, deren Einwilligung und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ab.
Für die Aussetzung des Strafrestes bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe gelten eigene Bedingungen. Es müssen mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt worden sein, wobei jede aus Anlass der Tat erlittene Freiheitsentziehung hinzuzählt wie insbesondere Untersuchungshaft.
Hinzu kommt, dass die Aussetzung nicht dem allgemeinen Sicherheitsinteresse widerspricht und folgende Faktoren ebenfalls für die Aussetzung sprechen:
- die Persönlichkeit und die Lebensumstände des Verurteilten
- die Vorgeschichte
- die Tatumstände
- das Verhalten während des Strafvollzugs
Wie bemisst sich die Freiheitsstrafe?
Für jede Straftat ist ein bestimmter Strafrahmen vorgesehen. Dieser wird durch sogenannte Qualifikationen und Regelbeispiele verringert oder erhöht sein. Oft ist dabei eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vorgesehen im Zusammenhang mit einer Mindeststrafe oder Höchstrafe. Eine Kombination von Geldstrafe und Freiheitsstrafe ist dabei vom Ausnahmefall in § 41 StGB nicht möglich. Ist eine Geldstrafe jedoch uneinbringlich, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Zwei Tagessätze entsprechen dabei einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
Das Gericht entscheidet im Falle einer Verurteilung anhand des jeweiligen Strafrahmens zusammen mit zahlreichen Kriterien für die Strafzumessung über die konkrete Dauer der Freiheitsstrafe. Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Täters, also dessen persönlich vorwerfbares Verhalten. Über die Dauer der Freiheitsstrafe entscheiden vor alem die Gesinnung bei der Tatbegehung, Schwere der Pflichtwidrigkeit, Art der Ausführung, Asuwirkungen der Tat und das Verhalten danach, Schadenswiedergutmachung, Vorleben und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird dabei nach vollen Wochen und Monaten bemessen. Ab einem Jahr Freiheitsstrafe von längerer Dauer geschieht dies nach vollen Monaten und Jahren.
Freiheitsstrafe droht? Was Sie tun können!
Bei einer Freiheitsstrafe handelt es sich in jedem Fall um einen großen Einschnitt im Leben. Befürchten Sie, eine Freiheitsstrafe als Urteil zu bekommen, sollten Sie sich umgehend um einen kompetenten Strafverteidiger bemühen. Nur ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann sich Ihres Falls sicher annehmen und für Sie den bestmöglichen Ausgang durch eine gute Verteidigungsstrategie erreichen.
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Rechtstipps zu "Freiheitsstrafe" | Seite 131
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09.07.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… - oder Pflegegeschwister misshandelt. b) Freiheitsstrafe statt „ehrloser Lebenswandel" Der bisherige Entziehungsgrund des „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" wird abgeschafft. Er war in der Praxis viel …“ Weiterlesen
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18.06.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… möglich, wenn er sein Wissen noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn selbst (d.h. vor Anklageerhebung, s. oben) preisgibt. Ist die Tat des Kronzeugen mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht …“ Weiterlesen
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12.06.2009 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… ist jedoch der Eintrag der Strafe in das Bundeszentralregister. Solch ein Eintrag hat nichts mit der Strafhöhe zu tun. Vorbestraft ist man sowohl mit einer hohen Freiheitsstrafe, aber auch schon …“ Weiterlesen
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19.05.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… zu entscheiden, der vom Amtsrichter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden war. Der Mann - der nie einen Führerschein …“ Weiterlesen
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30.03.2009 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann„… zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist; dieser Ausschluss gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils, wobei die Zeit nicht eingerechnet wird, in welcher …“ Weiterlesen
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10.03.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Günstigere Folgen bei der Strafzumessung (z.B. weniger Tagessätze, Geldstrafe statt ggf. drohender Freiheitsstrafe, Bewährung) Bei einem Alkoholdelikt im Bußgeldbereich (§24 a StVG) kann vom Fahrverbot …“ Weiterlesen
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09.03.2009 GKS Rechtsanwälte„… in Deutschland also ab sofort wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn er trotz Sperre in Deutschland mit der neuen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt und „erwischt" wird - eine Tat, die mit Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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11.02.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… falsch deklariert und verkauft. Wegen Verstoßes gegen das Weingesetz wurden sie zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Nachdem die Staatsanwaltschaft …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Hilfeleistung Das Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe. Der Straftatbestand basiert darauf …“ Weiterlesen
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19.09.2008 Rechtsanwalt Christian Demuth„… der Polizeibeamte einige Meter mitgerissen worden, ohne Verletzungen erlitten zu haben. Er war deshalb in Anwendung der Strafschärfungsvorschrift des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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15.09.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers„Die Reaktion des Staates auf eine Straftat ist in den meisten Fällen die Verhängung einer Freiheits- oder Geldstrafe. Unter allen möglichen Sanktionsmöglichkeiten stellt die Freiheitsstrafe die wohl …“ Weiterlesen
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03.09.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers„Das Gericht, das eine Freiheitsstrafe verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist, wird dem Verurteilten oft zusätzlich aufgeben, eine Geldstrafe zu zahlen und dem Gericht jeden …“ Weiterlesen
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01.09.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers„Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen = Freiheitsstrafe? Auch der nicht vorbestrafte Beschuldigten und Verursacher eines schweren Unfalls mit tödlichem Ausgang, kann zu einer nicht zur Bewährung …“ Weiterlesen
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27.08.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… , §§ 106, 404 AktG . 6. Insiderkenntnisse Aufsichtsräte unterliegen den Beschränkungen nach § 14 WpHG. Insiderverstöße können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. II. Beginn …“ Weiterlesen
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30.05.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Arbeitsauflagen, Schadenswiedergutmachung, Geldauflagen und Jugendarrest. Die dritte und härteste Sanktionsart ist die Jugendstrafe . Als echte Freiheitsstrafe darf der Richter sie nur als allerletztes …“ Weiterlesen