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Freispruch nach fehlerhafter Geschwindigkeitsmessung auf A 93 bei Regensburg mit PoliScan FM1

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Das Amtsgericht Regensburg hatte am 25.01.2023 einen Fall wegen Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h zu verhandeln. Zugrunde lag eine Geschwindigkeitsmessung, die auf der Autobahn mittels des Messsystems der Firma Vitronic PoliScan FM1 durchgeführt wurde. Gegen den Bußgeldbescheid, der eine Geldbuße und auch ein Fahrverbot vorsah, wurde Einspruch eingelegt. Der Betroffene wurde nach umfangreicher Beweisaufnahme und Anhörung mehrerer Sachverständiger freigesprochen. 

Erst nach Hinzuziehung eines technischen Sachverständigen und Auswertung der Messdaten konnte überhaupt ermittelt werden, dass Unregelmäßigkeiten während des Messbetriebs vorgelegen haben müssen, welche sich aus dem Messprotokoll und dem weiteren Akteninhalt nicht erklären ließen. Im Ergebnis konnten die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens nicht mehr angenommen werden. Somit hätte eine Verurteilung nur dann erfolgen können, wenn anhand der Messdaten noch eine individuelle Ermittlung der Geschwindigkeit des vom Betroffenen geführten Fahrzeugs möglich gewesen wäre.

Im entschiedenen Fall fehlte es aufgrund unzureichender Datenlage - die auch der Funktionsweise des Messgeräts geschuldet ist - an ausreichenden Anknüpfungstatsachen. Eine wissenschaftlich fundierte und belastbare Aussage zur tatsächlichen Geschwindigkeit und zur Korrektheit der Messwertbildung war nicht mehr möglich. Die von der Verteidigung aufgezeigten Mängel wurden schließlich auch vom gerichtlich bestellten Sachverständigen bestätigt. Mangels technischer Nachweisbarkeit der tatsächlichen Geschwindigkeit war der Betroffene freizusprechen.

TIPP: 

Allein anhand des Bußgeldbescheid ist es niemals möglich, die "Richtigkeit" des darin formulierten Tatvorwurfs zu beurteilen. Es bedarf stets der Einsicht in die vollständige Ermittlungsakte, um überhaupt eine Einschätzung treffen zu können. In manchen Fällen genügt aber auch das nicht und es erweist sich als sinnvoll, die Messung zusätzlich durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Im Rahmen einer Verkehrsrechtschutzversicherung sind die Kosten eines Sachverständigen zum Zwecke der Verteidigung mitversichert. Nicht jeder Fehler ist mit bloßem Auge anhand der Akte erkennbar. Mitunter bedarf es hierzu einer technischen Auswertung digitaler Dateien und entsprechender Software. Somit kann die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme essentiell sein, um überhaupt relevante Einwendungen gegen die Messung vorbringen zu können und schlussendlich Erfolg zu haben. Ein pauschales Bestreiten des Geschwindigkeitswertes genügt vor Gericht in der Regel nicht.

Es lohnt sich daher für viele, Einspruch einzulegen und ganz genau hinzusehen. Polizeibeamten oder Messangestellte sind auch nur Menschen. Fehler können passieren, insbesondere beim Einrichten der Messstelle und der Vornahme von Bedienhandlungen am Messgerät. Auf Basis einer fehlerhaften Messung sollte aber niemand verurteilt werden oder gar ein Fahrverbot verbüßen müssen.

Nicht jede Messung ist fehlerhaft. Ihre aber vielleicht schon! Finden Sie es heraus!

Nur wer einen Bußgeldbescheid nicht vorschnell für richtig hält und diesen qualifiziert überprüfen lässt, hat eine Chance auf ein besseres Ergebnis.

Rechtsanwalt Martin Doss, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Weiden i. d. OPf.




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