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Geldstrafe gegen Studenten wegen Graffiti

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 01.03.2017, Aktenzeichen 1117 Ds 370 Js 162918/16, einen 26-jährigen angeklagten Studenten wegen Sachbeschädigung in acht Fällen sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 20 Euro, also insgesamt 3400 Euro verurteilt.

Im vorliegenden Fall beschmierte der Angeklagte gemeinsam mit zwei weiteren Personen am 01.04.2016 Häuserfassaden sowie Stromkästen in München mit fußballbezogenen Parolen. Die Schmierereien bestanden aus den Großbuchstaben „TSV“, „ACAB“ und „STRASSEN ABITUR MÜNCHEN GIESING“. Dabei entstand ein Sachschaden von knapp 2000 Euro.

Während der Tat wurden die drei Personen von einer Anwohnerin beobachtet. Die von ihr gerufene Polizei konnte den Angeklagten und seine Freunde stellen. Der Angeklagte hatte zwei Sprühdosen, zwei Filzstifte, einen Einweghandschuh und verschiedene TSV 1860 München Aufkleber dabei. Im Anschluss daran wurde die damalige Wohnung des Angeklagten durchsucht. Dort wurden zudem 30 Gramm Marihuana sichergestellt. 

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig und erklärte die Taten mit dem Alkoholkonsum und der eingetretenen Eigendynamik.

Das Gericht wertete zugunsten des Angeklagten, dass er nun einen neuen Lebensweg eingeschlagen hat. Er lebt seit Mai 2016 in Barcelona, wo er monatlich circa 100 Euro mit legalen Graffitiauftragsarbeiten verdient. Er studiert dort Grafikdesign. Weiter zeigte er sich reuig und einsichtig und hat seinem Leben seit dem Vorfall eine neue Wendung gegeben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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