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Gemeinschaftliches Testament: Wissenswertes über das Ehegattentestament

  • 2 Minuten Lesezeit
Gemeinschaftliches Testament: Wissenswertes über Ehegattentestament

Was bedeutet gemeinschaftliches Testament?

Enthält ein Testament letztwillige Verfügungen von beiden Ehepartnern, spricht man von einem gemeinschaftlichen Testament oder Ehegattentestament. Beim gemeinschaftlichen Testament treffen beide Eheleute also gemeinsam den Entschluss, gemeinsam über ihren Nachlass verfügen zu wollen und ihren letzten Willen gemeinschaftlich zu erklären. Mit dem Ehegattentestament können Ehepaare ihre Erbfolge gemeinsam regeln und sich gegenseitig absichern. Das Ehegattentestament erfüllt deshalb das Bedürfnis von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, gemeinsam zu entscheiden, was nach dem Tod eines Partners geschehen soll.

Arten des Ehegattentestaments

Auch wenn die Ehepartner gemeinsam entscheiden, ihren Nachlass regeln zu wollen, treffen beide eigenständig ihre Verfügung über ihr jeweiliges Vermögen. Formell kann das Ehegattentestament sowohl privatschriftlich aufgesetzt oder von einem Notar beglaubigt werden. Abhängig von der genauen Gestaltung des gemeinschaftlichen Testaments unterscheidet man beim Ehegattentestament drei verschiedene Arten. Das gleichzeitige gemeinschaftliche Testament zeichnet sich dadurch aus, dass es sich um zwei Einzeltestamente handelt, die nur äußerlich zu einem Testament verbunden werden, ohne dass ihre Inhalte miteinander verbunden sind. Beim gegenseitigen Ehegattentestament setzen sich beide Ehepartner jeweils als Erben ein. Das wechselseitige Testament ist dadurch charakterisiert, dass es vom Testament des jeweils andern Ehepartners abhängig ist. Deshalb ist die Verfügung des einen Ehepartners beim wechselseitigen Ehegattentestament von der Verfügung des anderen abhängig und soll nur solange existieren wie das jeweils andere.

Gemeinschaftliches Testament: Wann ist ein Widerruf möglich?

Auch das Ehegattentestament ist flexibel und kann von jedem Ehepartner jederzeit widerrufen werden. Im Gegensatz zum Einzeltestament kann es aber nicht heimlich geändert oder widerrufen werden, denn der Widerruf muss beim Notar erfolgen und wird dem anderen Ehepartner zugestellt. Das Ehegattentestament hat daher einerseits den Vorteil, dass es dem Wunsch vieler Ehepaare entspricht, ihre Lebensverhältnisse auch über den Tod hinaus gemeinsam zu regeln, und andererseits im Gegensatz zum Einzeltestament vor bösen Überraschungen schützt. Für einen Partner allein ist es aber deutlich aufwendiger, den letzten Willen zu ändern, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Foto(s): ©stock.adobe.com/GinaSanders

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Rechtstipps zu "Gemeinschaftliches Testament" | Seite 19

  • 15.10.2010 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
    „… . Eine Sonderform ist das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig begünstigen, vgl. Berliner Testament. Ein Testament kann nur erstellen, wer testierfähig ist, was ab dem 16 …“ Weiterlesen
  • 01.10.2010 Rechtsanwalt Alexander Grundmann
    „… Gemeinschaft gelebt haben, oder derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war, §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (Bei Sterbefällen …“ Weiterlesen
  • 15.09.2010 Rechtsanwalt Alexander Grundmann
    „… des früheren Testaments. Der Widerruf kann auch durch Vernichtung des Testaments erfolgen, § 2255 BGB. Hinsichtlich des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten oder eingetragenen …“ Weiterlesen
  • 03.09.2010 Rechtsanwalt Alexander Grundmann
    „… mit seinen Schwiegereltern. Gemeinschaftliches Testament Genau für diesen Problemkreis stellt das Bürgerliche Gesetzbuch das Instrument des gemeinschaftlichen Testaments zur Verfügung. Es kann ausschließlich …“ Weiterlesen
  • 03.09.2010 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
    „Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig zum jeweiligen Alleinerben einsetzen und einen Dritten als Nacherben bestimmen. Stirbt einer der beiden …“ Weiterlesen
  • 31.08.2010 Rechtsanwalt Alexander Grundmann
    „… ist und sich nicht bereits in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament anderweitig gebunden hat. Über ein Testament oder eine andere Form der letztwilligen Verfügung muss jeder …“ Weiterlesen
  • 25.08.2010 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
    „… , oder wenn der Erblasser das ursprüngliche Testament ändert. Der Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist in der Regel nur durch eine Erklärung gegenüber …“ Weiterlesen
  • 14.06.2010 Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
    „… eintreten, bei jung und alt. Auch die bloße Handlungsunfähigkeit, d.h. Sie können infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst handeln, durchkreuzt Ihre Pläne bspw. ein Testament zu errichten. 5 …“ Weiterlesen
  • 29.09.2009 K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz
    „… , sollten diese Testamente auch Bindungswirkung ausgestaltet werden, so dass der überlebende Ehegatte das gemeinschaftliche Testament nicht nach dem Tod der Erstversterbenden einseitig ändern kann. Bei größeren …“ Weiterlesen
  • 25.09.2009 K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz
    „… hatte zwei Söhne. Sie hatte einen der Söhne im Jahre 1982 in einem privatschriftlichen Testament zu ihrem Alleinerben eingesetzt und lebte zum Zeitpunkt ihres Todes gemeinsam mit dem anderen Sohn …“ Weiterlesen
  • 13.05.2009 Rechtsanwalt Rolf Hörnlein
    „… . Wichtig ist: Die Erbschafts/Schenkungssteuer ist streng personenbezogen. Kinder erben von jedem Elternteil gesondert. Dazu en Beispiel: Ein Ehepaar hat gemeinschaftlich ein Haus (Wert 600.00,00 …“ Weiterlesen
  • 13.03.2009 Rechtsanwältin Antje Hirlinger
    „… nicht adoptieren. Es gibt hier nur die Möglichkeit, Vorsorgeregelungen für den Tod zu treffen. Der Lebenspartner muss dabei durch ein Testament den anderen Lebenspartner als Vormund des Kindes …“ Weiterlesen
  • 01.10.2008 Löber Steinmetz & García
    „… , ein gemeinschaftliches Ehegattentestament (handschriftlich oder notariell) zu errichten. Die Errichtung eines solchen gemeinschaftlichen Testaments ist nur Ehegatten, nicht aber Lebenspartnern möglich. In diesem können …“ Weiterlesen
  • 29.09.2008 Löber Steinmetz & García
    „… , insbesondere bei gemischt-nationalen Ehen, weil der gemeinspanische Código Civil diese Rechtsfiguren ausdrücklich für Spanier verbietet. Auch die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments …“ Weiterlesen
  • 22.08.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… und der überlebende Ehegatte daran interessiert ist, sich von den Bindungen des gemeinschaftlichen Testaments zu lösen durch eine Abfindung des Schlusserben, bietet das Gesetz hierfür mit dem Zuwendungsverzicht gem …“ Weiterlesen
  • 18.07.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… , dass er mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt und einen gemeinsamen Alltag gestaltet. Die Zivilehe sieht vor, dass die Eheleute sich gegenseitig in allen Angelegenheiten Beistand leisten und Rücksicht …“ Weiterlesen
  • 24.06.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… Testament Häufig wird das Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament verfasst. Formal reicht es dann aus, wenn das Testament eigenhändig und handschriftlich von einem Ehepartner verfasst …“ Weiterlesen
  • 27.04.2007 Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel
    „… sollte wirklich jeder seinen letzten Willen schon in jungen Jahren regeln. Testamente können auch jederzeit neu geschrieben und verändert werden. Dies gilt natürlich nicht für gemeinschaftliche Testamente …“ Weiterlesen
  • 18.01.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… , vorteilhaft hingegen, dass es einen ebenso teuren Erbschein später ersetzen kann. Gemeinschaftliches Testament Von der Sonderform des gemeinschaftlichen Testamentes können Ehegatten und Partner …“ Weiterlesen