Häusliche Gewalt als Folge der Kontaktsperre? Dass muss nicht sein, holen Sie sich Hilfe!

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn die Kontaktsperre lebensgefährlich wird, ist es Zeit, dass Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Schon jetzt mehren sich die Fälle häuslicher Gewalt in NRW. Wie können Beratungsstellen, Frauenhäuser und Rechtsanwälte den Betroffenen unter eingeschränkten Bedingungen helfen? Zuhause wird es eng, zusätzlich sorgt Unsicherheit für ein größeres Aggressions- und Gewaltpotential. Für Betroffene häuslicher Gewalt könnten die Beschränkungen in der Corona-Krise lebensgefährlich werden.

Während Betroffene vor der Corona-Krise zu Freundinnen und Bekannten geflüchtet sind oder flüchten konnten, geht dies gegenwärtig aufgrund der Kontaktsperre nicht mehr. Dies lässt Frauen, aber auch Kinder, die Opfer von Schlägen und anderer schädlichen Handlungen sind, zunächst allein da stehen.

Wichtig ist, dass Betroffene auch in dieser Zeit wissen, dass Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen weiterhin für sie da sind und helfen können. Gerade in dieser Zeit, wo die Familiengerichte nicht verhandeln, wird, sofern ein Annäherungsverbot beantragt wurde, häufig ohne mündliche Verhandlung entschieden. Meist zu Gunsten der Opfer. Somit kann eine Trennung vom Ehemann / oder auch von der Ehefrau schneller herbeigeführt werden und der Schutz schneller gewährleistet werden.

Ich als Familienrechtlerin kann nur an jeden Betroffenen appellieren, sich bei häuslicher Gewalt schnell Hilfe zu suchen. Wir arbeiten in der Kanzlei am Kaiserbrunnen zum Beispiel nahezu rund um die Uhr, da es eine Notfallnummer gibt, die Betroffene bei Gefahr oder Gefährdung via WhatsApp anschreiben können. Aber auch Beratungsgespräche finden nach wie vor bei uns statt, entweder mit Sicherheitsabstand in den Kanzleiräumen, via Telefon oder via Videotelefonie.

Meist ist es so, dass bei einer konkreten Gefährdung direkt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorherige Durchführung einer mündlichen Verhandlung beim Familiengericht eingereicht wird. Dem Gericht genügt dabei eine eidesstattliche Versicherung der antragstellenden Partei, die die wesentlichen Fakten zu den gewalttätigen Übergriffen erhält. Auch polizeiliche Dokumentationen über Polizeieinsätze zuhause werden dem vorgenannten Antrag beigefügt. Somit kann den Betroffenen schnell geholfen werden.

Zögern Sie nicht, gewaltschutzrechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn Sie tun sich und Ihren Kindern keinen Gefallen, wenn Sie in der bedrohlichen Situation verweilen. Es kann unschön enden. Auch in dieser Zeit sind Sie nicht allein, führen Sie sich das immer wieder vor Augen, wenn Ihr Partner Sie oder Ihre Kinder das nächste Mal schlägt, tritt oder psychisch fertig macht. Sie haben immer eine Wahl. Wählen Sie für sich und Ihre Kinder das bessere, sichere Leben. Letztlich sind Sie Ihren Kindern gegenüber auch zu Schutz verpflichtet. Achten Sie auf das Kindeswohl. Bei Kindeswohlgefährdung hört jede Partnerschaft auf.

Ihre Kanzlei am Kaiserbrunnen by Rechtsanwältin Sandra Günther

Hilfe für Betroffene unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sandra Guenther

Beiträge zum Thema