Hausratsaufteilung nach Scheidung Teil I

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Hausratsaufteilung nach Scheidung Teil I: Die Grundlagen

Bei einer Hausratsaufteilung nach einer Scheidung geht es um mehr, als nur Messer und Gabeln abzuzählen und gerecht aufzuteilen. Denn Hausrat ist oft viel wert. Aber was ist Hausrat? Wie bewertet man Hausrat und wie „teilt“ man unteilbare Dinge wie z. B. das gemeinsame Auto auf?

Wie funktioniert die Hausratsaufteilung nach einer Scheidung?

Bei einer Scheidung ist die Aufteilung des Hausrates der Ex-Ehegatten oft nicht ganz einfach. Zuerst muss ermittelt werden, was zum Hausrat zählt, was nicht. Schon hier kann Streit entstehen. Dann muss der Wert der Hausrats-Gegenstände ermittelt werden, der sich nach dem aktuellen Marktwert richtet. Wenn man sich nicht einig wird, hilft dann oft nur ein Gutachter. Zuletzt muss entschieden werden, wer welche Gegenstände bekommt. Ist ein Gegenstand physisch nicht teilbar (z. B. ein Auto), muss man sich tatsächlich darüber einigen, wer das Auto letztendlich behalten darf. Schafft man das nicht einvernehmlich, entscheidet am Ende nach der rechtswirksamen Scheidung das Familiengericht darüber – im sogenannten Hausratsverteilungsverfahren.

Was zählt alles zum Hausrat?

Alles, was man im Haushalt zur Bewältigung der Aufgaben des täglichen Lebens nutzt, ist Hausrat. Deswegen sind Möbel Hausrat, aber auch der Herd oder die Waschmaschine, der Fernseher und der Familien-Computer. Die wertmäßig größte „Position“ auf der Hausrats-Liste ist oft das Auto. Aber Achtung! Ein Auto ist nur Hausrat, wenn es für familiäre Zwecke genutzt wird. Wird das Auto nur von einem Partner für die Fahrten zur Arbeit genutzt, ist das Auto kein Hausrat.

Außerdem wichtig zu wissen: Gehört einem Partner ein Gegenstand alleine, ist dieser Gegenstand kein Hausrat und muss bei der Hausratsaufteilung nicht berücksichtigt werden. So ist z. B. der Familienschmuck der Mutter, die Möbel im Kinderzimmer oder der Laptop des Vaters kein Hausrat und bei der Hausratsaufteilung nicht zu berücksichtigen!

Ungleicher Wert bei Hausratsaufteilung: Was nun?

Die gerechte Verteilung des Hausrats auf zwei neue Haushalte ist das Ziel einer Hausratsaufteilung! Aber auch wenn man sich auf eine Aufteilung einigt, der Wert der aufgeteilten Gegenstände aber sehr unterschiedlich ist, kann das noch juristische Folgen haben. Denn der Partner mit dem wertvolleren Anteil am Hausrat muss dem anderen Partner eventuell eine Ausgleichszahlung für diesen „Mehrwert“ zahlen, z. B. weil ein Partner das Auto bekommt, der andere Teil „nur“ alte Möbel.

Es ist also sinnvoll, den Hausrat so aufzuteilen, dass jeder von vornherein wertmäßig in etwa gleich viel bekommt. Alternativ kann man sich darauf einigen, dass ein Wertausgleich auch bei einer Scheidung nicht stattfinden muss.

Sie haben Fragen zur Aufteilung des Hausrates in Ihrem Scheidungsfall? Kontaktieren Sie mich!

Ihnen steht bei einer Scheidung auch die Aufteilung Ihres Hausrates bevor? Sie wissen nicht, ob Ihr Partner z. B. einen Anspruch auf das Familien-Auto hat? Oder wollen Sie wissen, wie Sie sich mit Ihrem Partner friedlich und rechtssicher über die Hausratsaufteilung einigen können?

Schaffen Sie Klarheit – lassen Sie sich beraten! Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Kontakt-Formular! Ich beantworte Ihre Fragen zum Thema „Hausratsaufteilung bei Scheidung“, wenn Sie sich gerade erst getrennt haben und nun der Auszug eines Partners ansteht und der Haushalt aufgeteilt werden muss.  


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