Home-Office! Internetausfall!

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Die Bundesregierung hat den Arbeitgebern aufgegeben, möglichst Home-Office den Mitarbeitern anzubieten und zu erlauben.

Problem: Internetstörungen zu Hause gibt es immer wieder. Welche arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er im Home-Office nicht weiterarbeiten kann, weil das Internet ausfällt?

Hierzu einige Fragen und Antworten zum Internetausfall im Home-Office:

1. Das Internet im Home-Office fällt aus. Darf der Arbeitgeber Präsenz im Betrieb anordnen?

Das kommt auf den Inhalt des Arbeitsvertrages an. Ist dort ausdrücklich das Home-Office als Arbeitsort geregelt, dann nicht. In der Regel wird sich die Anordnung bei längeren Störungen des Internetanschlusses im Rahmen des bei Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrecht nach § 106 GewO zu beachtenden billigen Ermessens halten.

2. Gilt die Präsenzpflicht während eines Internetausfalls auch für Arbeitnehmer, die durch Risikogruppe gehören?

Auch hier kommt es im Rahmen des Direktionsrechts auf die Zumutbarkeit für den oder die Arbeitnehmer an. Einen subjektiven Anspruch auf Home-Office gewährt die derzeit gültige Coronaschutz VO nicht.

3. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer die während der Internetstörung ausgefallene Arbeitszeit im Home-Office nachholt?

Grundsätzlich nein, denn das Betriebsrisiko liegt auch hier beim Arbeitgeber. Das bedeutet, dass aus Gründen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, ausgefallene Arbeitszeit nicht nachgeholt werden muss. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer seine Internetleitung selbst kappt oder die Rechnung des Providers nicht bezahlt.

4. Der Arbeitnehmer weicht während des Internet Ausfalls auf ein Internetcafé aus: Kann der Arbeitnehmer die Fahrtkosten in Rechnung stellen? Ist die Fahrt Arbeitszeit?

Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko. Das bedeutet, dass Fahrtkosten, die bei einer Tätigkeit im Home-Office nicht entstanden wären, zu seinen Lasten gehen, sofern Arbeit - oder Tarifvertrag nichts anderes regeln.

5. Was gilt, wenn Arbeitnehmer stets im Home-Office arbeiten, weil Arbeitgeber keine Niederlassung unterhält und dass Internet tagelang ausfällt?

Auch hier trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko. Es gilt, praktikable Lösungen, wie eine LTE-Box oder eine Verlagerung der Bildschirmarbeit einvernehmlich zu vereinbaren, bis der Anschluss wieder funktioniert.

Haben Sie Probleme mit Ihrem Home-Office? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

- Ulrike Ludolf -


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