Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wann sollten sich Paare vor oder während der Ehe mit diesem Thema beschäftigen, trotz Vorbereitung auf das romantische Ereignis oder bestehender glücklicher Ehe?

Sinnvoll kann ein Ehevertrag z. B. sein

  • bei Unternehmern, um sicherzustellen, dass die Existenz ihrer Firma durch den Worst-Case-Fall einer Scheidung nicht gefährdet wird oder
  • bei älteren Paaren, die nach ihrem Tod nicht von ihrem neuen Ehepartner beerbt werden wollen, sondern ausschließlich von ihren Kindern.

Wichtig ist es, stets die eigene Situation konkret zu beleuchten und die Frage zu klären, ob die für einen durchschnittlichen Fall geschaffenen gesetzlichen Regelungen auf die individuelle Lebenskonstellation (noch) passen.

Welche gesetzlichen Regelungen können modifiziert oder gänzlich umgangen werden?

1. Güterstand/ Vermögen

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann modifiziert oder ausgeschlossen werden, etwa durch Vereinbarung einer Gütertrennung.

Für Unternehmer empfiehlt es sich beispielsweise, über die Herausnahme von Betriebsvermögen aus dem Zugewinn nachzudenken. So können im Scheidungsfall u. U. kostspielige Firmenbewertungen und Auszahlungen aus dem Firmenkapital bis hin zum Verkauf oder sogar Ruin der Firma sowie langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Da einseitig übervorteilende Verträge unzulässig sind, sind Überlegungen zu Gegenleistungen für einen kompletten Verzicht auf evtl. bereits bestehende Ansprüche anzustellen.

2. Unterhalt

Der nacheheliche Unterhaltsanspruch kann begrenzt oder ausgeschlossen werden, es sei denn die getroffene Regelung würde sich zu Lasten der Sozialhilfeträger oder zu Lasten gemeinschaftlicher minderjähriger Kinder auswirken, die von einem Elternteil betreut werden.

3. Versorgungsausgleich

Der Ausschluss des Ausgleichs der in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte ist möglich, sofern dadurch nicht der Ehepartner, der aufgrund von Kinderbetreuungszeiten weniger Anrechte erwerben konnte, unangemessen benachteiligt wird. Auch Kompensationsleistungen können vereinbart werden.

4. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Sofern gewünscht kann ein wechselseitiger Verzicht auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht beim Tode des anderen Ehegatten vereinbart werden, was zur Erhöhung der Rechte der Abkömmlinge führen kann.

5. Sonstiges

Auch Regelungen über die Ehewohnung oder die Verteilung der Haushaltsgegenstände können in einen Ehevertrag aufgenommen werden.

Entscheidender Vorteil des Abschlusses eines Ehevertrages ist, dass er helfen kann, Streit zu vermeiden und Klarheit zu schaffen für emotional und nervlich oft stark belastete Trennungs- und Scheidungssituationen. Denn in dem Zeitpunkt, in dem der Ehevertrag aufgesetzt und formwirksam notariell beurkundet wird, sind sich Paare in der Regel wohlgesonnen und können sich ohne Groll und Missgunst in Ruhe beraten lassen und anschließend darüber nachdenken, reden und einvernehmlich entscheiden, ob ein Ehevertrag generell sinnvoll ist und wenn ja, welcher konkrete Regelungsbedarf für die eigene Lebenskonstellation besteht.

In dem Zeitpunkt, in dem der Worst-Case-Fall einer Scheidung bereits im Raum steht, sind einvernehmliche Lösungen häufig schwieriger und wenn überhaupt erzielbar, mit mehr Zeitaufwand und Kosten verbunden.

Unser Tipp: 

Lassen Sie sich beraten, um für sich persönlich die Frage zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall ein Ehevertrag Vorteile bringen und Streitpotenzial vermeiden kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Lisette Greiner

Beiträge zum Thema