Klage nach Abmahnungen durch Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg & Schenk oder rka. erhalten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die auf den Versand von urheberrechtlichen Abmahnungen spezialisierten Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg & Schenk und rka. Rechtsanwälte verklagen derzeit vielfach Abgemahnte, die auf eine Abmahnung nicht reagiert oder nicht gezahlt haben.

Die Klagen werden vorzugsweise bei den Amtsgerichten Berlin, Hamburg und München anhängig gemacht und erreichen Forderungen von 500,00 € bis zu mehreren tausend Euro.

Auch wenn der Schreck natürlich zunächst groß ist und die Tatsache, dass nun ein Gericht mit Sache befasst ist, das Gefühl entstehen lässt, es gäbe keine Chance sich hiergegen zu wehren, sollten Sie nicht verzweifeln!

Angesichts der aktuellen Tendenz vieler Gerichte, die geforderten Beträge zu reduzieren, bestehen berechtigte Chancen, die Forderungen zumindest zu einem großen Teil zurückzuweisen. Daneben sollte die Klage auf jeden Fall von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden - häufig lassen sich Fehler aufdecken, die unter Umständen zu einer vollständigen Klageabweisung führen können!

Das H+W Anwaltskontor vertritt bundesweit Abgemahnte und Beklagte gegen Klagen der Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg & Schenk und rka. Rechtsanwälte.

Für weitere Fragen können Sie uns gerne unverbindlich eine E-Mail an email:mail@hw-ak.de senden. Weiter erreichen Sie uns telefonisch für einen ersten kostenlosen Kontakt unter 040 / 822 43 696. Für eine unverbindliche Einschätzung der Erfolgsaussichten, senden Sie uns gern einfach die Ihnen vorliegende Klage und wir rufen Sie umgehend zurück.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema