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Kosten für effektive und professionelle Strafverteidigung

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Oftmals hört man die Aussage, dass ein Strafverteidiger ja viel zu teuer sei und man sich ebenso gut selbst verteidigen könnte.

Zunächst einmal mag es für Laien oft schwer nachvollziehbar sein, wie sich die Kosten für einen Strafverteidiger zusammensetzen.

Grundsätzlich richten sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Diese gesetzlichen Gebühren können jedoch allenfalls für sehr einfach gelagerte Sachverhalte als angemessen und ausreichend angesehen werden. So sieht zum Beispiel die Gebührenordnung für die Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht eine Regelgebühr von ca. 1000 Euro vor. Dies mag erst einmal viel klingen.

Zu beachte ist hierbei jedoch, dass der Verteidiger in diesen Fällen nicht selten über Monate tätig ist. Er nimmt Einsicht in die Strafakte, die in nicht wenigen Fällen mehrere hundert Seiten umfasst. Für eine effektive und umfassende Verteidigung ist genaue Kenntnis der Akte nötig, so dass das Aktenstudium mehrere Stunden umfasst. Der Akteninhalt muss dann auch noch (meisten mehrfach) mit dem Mandanten besprochen werden. Es werden dann Schriftsätze an Staatsanwaltschaft und Gerichte verfasst, Zeugen benannt und sich mit der einschlägigen Rechtsprechung zu den Vorwürfen der Akte befasst. Zusammen mit dem Hauptverhandlungstermin ist so ein Verteidiger von Anfang bis Abschluss der Verteidigung nicht selten 10 Stunden und mehr mit der Angelegenheit befasst. Umgerechnet auf einen Stundenlohn bedeutet das, dass die Verteidigergebühren zuweilen sehr gering ausfallen und gemessen an der Bedeutung mit dem Stundenlohn eines normalen Handwerkers vergleichbar sind.

Was viele Leute auch nicht beachten ist die Tatsache, dass ein Strafverteidiger, sofern er selbstständig ist, auch seine laufenden Kosten bezahlen muss: Miete und Nebenkosten für die Kanzleiräume, Gehälter der Angestellten sowie Kosten für Büromaterialien fallen monatlich an. Daneben gebietet eine effektive Strafverteidigung auch die regelmäßige Weiterbildung des Strafverteidigers.

In schwieriger umfangreicheren gelagerten Fällen kann mit den gesetzlichen Gebühren nicht annähernd kostendeckend gearbeitet werden. Dies gilt speziell für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, aber auch bei größeren allgemeinen Strafsachen.

In Strafsachen werden daher oftmals Honorare vereinbart. Entweder ein Pauschalhonorar für die gesamte Tätigkeit oder Stundensätze.

Gleichwohl sollte man keinesfalls den Fehler machen, aus Kostengründen auf die Einschaltung eines Strafverteidigers zu verzichten. Eine erfolgreiche Verteidigung kann z. B. eine Verurteilung ersparen. Auch sollte man beachten, dass eine drohende Vorstrafe größere finanzielle Probleme auf der schlechteren Situation auf dem Arbeitsmarkt verursacht als eine effektive Strafverteidigung.


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