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Kündigung der Mitgliedschaft im Reitclub

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Ein Ehepaar betrieb zunächst gemeinsam einen Reitstall. Nachdem er eine Probestunde absolviert hatte, schloss ein Reitanfänger einen Mitgliedschaftsvertrag über ein Jahr ab. Doch nach drei Monaten trennte sich das Paar. Der Ehemann nahm einige Pferde mit und machte einen neuen Reitstall auf. Daraufhin wollte der Reitschüler die Mitgliedschaft im Reitclub der Ehefrau fristlos kündigen. Sie wollte die Kündigung nicht anerkennen und klagte vor dem Amtsgericht München. Aber die Richter wiesen die Klage der Reitstallbesitzerin ab und befanden die fristlose Kündigung rechtmäßig.

Der Reitschüler hatte seine Kündigung damit begründet, dass er nur den Ehemann als Reitlehrer akzeptieren würde, weil er nur von ihm betreut worden sei und zu ihm in den letzten Monaten eine enge Vertrauensbeziehung aufgebaut habe. Zudem sei ihm zugesichert worden, dass ihn nur der Ehemann unterrichte. Außerdem habe sein Reitlehrer zwei Schulpferde mitgenommen, zu denen er ebenfalls eine besondere Beziehung entwickelt habe. Diese Argumentation überzeugte das Gericht. Da der Mitgliedschaftsvertrag zudem noch neuneinhalb Monate laufen würde, sei dem Reitanfänger nicht zumutbar, den Vertrag bis zum Ablauf der Vertragsfrist fortzusetzen.

(AG München, Urteil v. 23.07.2009, Az.: 275 C 24038/08)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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