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Kurz und knapp 125 (Sozialrecht, Schmerzensgeldrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht)

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Darlehen der Eltern wird angerechnet

Erhält ein Hartz-IV-Empfänger von seinen Eltern ein Darlehen, insbesondere um einen finanziellen Engpass zu überbrücken, stellt das Darlehen eine Einnahme dar und wird bedarfsmindernd beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt.

Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Detmold hervor, die eine entsprechende Anrechung der Darlehenssumme beim Bedarf bestätigt hat. Ist für das Darlehen kein fester Rückzahlungstermin vereinbart, spielt auch eine eventuelle Rückzahlungsverpflichtung keine Rolle. (Urteil v. 19.08.2009, Az.: S 18 (23) AS 107/08)

Sturz von der Rutsche in Kinderabteilung

Während seine Mutter Kinderkleidung anschaute, stürzte in der Kinderabteilung eines Kaufhauses ein Kleinkind unter 2 Jahren von einer Rutsche und erlitt einen Schädelbasisbruch. Weil die Rutsche und Umgebung nicht gepolstert waren, forderte der geschädigte Kläger vom Kaufhaus Schmerzensgeld wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

Das Landgericht Itzehoe hat die Klage abgewiesen und betont, dass für die Abwehr von Gefahren für Kleinkinder in erster Linie die Aufsichtspflichtigen, hier also die Mutter, verantwortlich seien. (Urteil v. 03.12.2009, Az. 4 O 102/09)

Fahrerlaubnisentzug wegen Unterzuckerung

Bevor sich Diabetiker hinter das Steuer setzen, sollten sie regelmäßig ihre Blutzuckerwerte kontrollieren. Denn ansonsten riskieren sie evtl. wegen Unterzuckerung einen Verkehrsunfall: Ein Diabetiker hatte auf der Autobahn wegen Unterzuckerung die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und kollidierte schließlich in einem Baustellenbereich mit der Leitplanke. Bereits in der Vergangenheit war er mehrfach bei Verkehrsunfällen wegen Unterzuckerung auffällig geworden.

Nachdem ein ärztliches Gutachten eingeholt wurde, entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Mann die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Fahrerlaubnisentzug nun bestätigt. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist aber laut dem Gutachter möglich, wenn der Mann über mehrere Monate hinweg stabile Blutzuckerwerte dokumentieren kann. (Pressemitteilung 27/2009 v. 08.12.2009)

Keine Urnenbeisetzung im Garten

In der Regel sind Erd- und Feuerbestattungen außerhalb von Friedhöfen verboten. Ausnahmen von diesem Grundsatz und Bestattungen auf Privatgrundstücken sind nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, also wenn etwa ein Härtefall oder eine atypische Gegebenheit vorliegt.

Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht Trier die Klage eines Grundstückseigentümers abgewiesen, der auf seinem Gartengrundstück ein Urnengrab haben wollte. Sein tief gehegter Wunsch, auf dem eigenen Grundstück beerdigt zu werden, sahen die Richter nicht als ausreichend für eine Ausnahmegenehmigung an. (Urteil v. 23.11.2009, Az.: 1 K 447/09.TR)

(WEL)

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