Kurzarbeitergeld - wie geht das?

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Sie finden sie auf der Webseite der BA. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst: 

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuerunternehmen-zum-kurzarbeitergeld 

Sie finden dort unter anderem:

- das Merkblatt (https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf) für Arbeitgeber zur Kurzarbeit.

- zwei Videos (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video), die die Voraussetzungen und die Beantragung von Kurzarbeitergeld erklären.

- den Vordruck (https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf) zur Anzeige von Kurzarbeit. Der unterzeichnete Vordruck muss dann bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. 

- Kurzarbeitergeld können Sie online auch über den eService der BA anzeigen. (Hinweis: Betriebe müssen Kurzarbeitergeld zunächst bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können sie es beantragen.)

- das Formular (https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf) zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Den Antrag können Sie ebenfalls online über eServices einreichen. Eine Info-Hotline der BA für Arbeitgeber steht montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bereit unter: 0800 45555 20.

Unter Dienststellensuche (https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen) finden Sie die zuständige Arbeitsagentur vor Ort. 

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden hat die BA hier veröffentlicht:

https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen 

FAQs zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus von Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von Trägern finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146353.zip 

Bleiben Sie schön gesund und munter und denken Sie an die Präventionsmaßnahmen!


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