Landgericht Hamburg: Ansprüche gegen die NL Nord Lease AG sind nicht verjährt

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Anleger der Nord Lease AG können die Zahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens noch erfolgreich geltend machen. 

Viele Anleger der Nord Lease AG (ursprünglich NL Nordlease AG; zwischenzeitlich Albis Finance) warten vergeblich auf die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens. Nachdem sie ihre Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter gekündigt haben, wurden sie zeitgleich mit der Mitteilung der Höhe des Auseinandersetzungsguthabens darüber informiert, dass dieses aufgrund der Liquiditätslage der Gesellschaft nur in Raten ausgezahlt werden könne. Kurz vor dem Zahlungstermin der ersten Rate teilte die Albis Finance den Anlegern dann mit, dass aufgrund eines Strategiewechsels der Gesellschaft nicht genügend Aktiva vorhanden sei, um die Ratenzahlung an die ausgeschiedenen Gesellschafter vorzunehmen. Kurze Zeit später teilte der neue Vorstand der Albis Finance den Anlegern noch einmal mit, dass die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens aufgrund der Liquiditätslage der Gesellschaft verschoben werden müsse. Nach erfolgtem Verkauf der Vermögenswerte werde eine Sonderzahlung außerhalb des Zahlungsplanes eingehend geprüft. Es passierte dann jahrelang in der Regel in Sachen Zahlung nichts weiter. 

Anleger, die nun endlich die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens von der Nord Lease verlangten, wurden nun damit abgespeist, dass ihre Ansprüche inzwischen verjährt seien. 

Dem ist das Landgericht Hamburg, das für Klagen gegen die NL Nord Lease örtlich zuständig ist, nicht gefolgt. Es hat in einem von uns geführten Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Verjährung wegen eines konkludent abgeschlossenen Stillhalteabkommens gehemmt worden ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Anleger die Zahlung seines Auseinandersetzungsguthabens erfolgreich geltend machen kann.

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher den ehemaligen Gesellschaftern, die Verjährungseinrede der Nord Lease AG nicht einfach zu akzeptieren, sondern anwaltlich prüfen zu lassen, ob ihre Ansprüche tatsächlich verjährt sind. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. 


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