Teurer Kredit bei der Commerz Finanz (jetzt Consors Finanz): Widerruf jetzt prüfen lassen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Verbraucher, die einen teuren Ratenkredit abgeschlossen haben, sollten prüfen lassen, ob ein Ausstieg daraus möglich ist. 

Bei einem uns vorliegenden Kreditvertrag der Commerz Finanz GmbH sollte der Mandant für einen ausgezahlten Kredit in Höhe von € 36.000,– bei einer Laufzeit von 10 Jahren eine Versicherungsprämie für eine gleichzeitig abgeschlossene Restschuldversicherung in Höhe von € 16.660,– sowie Zinsen in Höhe von € 23.680,– zahlen! 

Bei der Überprüfung des Darlehensvertrages konnten wir feststellen, dass dieser nicht alle gesetzliche vorgeschriebenen Pflichtangaben enthält, mit der Folge, dass der Darlehensvertrag von unserem Mandanten noch widerrufen werden konnte. 

Sowohl die erforderlichen Angaben zu der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sowie zu der Kündigung des Darlehensvertrages waren nicht in gebotener Art und Weise erteilt worden. Des Weiteren konnten wir auch Fehler in der Widerrufsbelehrung der Restschuldversicherung feststellen.

Mit dem Widerruf kann der Verbraucher vorzeitig aus dem teuren Ratenkredit aussteigen und muss für die Vergangenheit nur den marktüblichen Zinssatz an die Bank zahlen. 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät jedem Verbraucher, der einen teuren Ratenkredit abgeschlossen hat, anwaltlich prüfen zu lassen, ob der Darlehens- und Rechtsschutzversicherungsvertrag alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält und heute noch widerrufbar ist. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Eckardt und Klinger Rechtsanwälte in Partnerschaft

Beiträge zum Thema