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Landgericht Kaiserslautern verhängt vier Jahre Haft und Unterbringung nach Messerattacke

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Das Landgericht Kaiserslautern hat mit einem Urteil vom 22.02.2017, 4 Ks 6035 Js 11514/16, einen 25-jährigen Angeklagten aus Göllheim (Donnersbergkreis) unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung zu vier Jahren Haft verurteilt. Gleichzeitig wurde seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung stand für das Gericht fest, dass der Angeklagte am 28.06.2016 versucht hatte, in seiner Wohnung in Göllheim einen anderen Mann mit einem Messer zu töten. Einige Freunde, die auch anwesend waren, konnten ihn jedoch davon abhalten. Das Opfer wurde daher nur leicht verletzt.

Im Rahmen der Verhandlung gab der Angeklagte an, dass ein Streich Anlass für den Angriff auf den anderen Mann gewesen war. Dieser hatte in der Wohnung eine Tür mit Klebeband zugeklebt und die Türklinke mit Sonnencreme eingeschmiert. Nach dem Handgemenge flüchtete der Täter.

Am 29.06.2016, also einen Tag später, begab sich der Angeklagte in eine Apotheke in Eisenberg. Dort bedrohte er eine Angestellte und verlangte von ihr, dass diese ihm Schlaftabletten herausgibt.

Die Staatsanwaltschaft ging in der Anklage davon aus, dass er sich damit umbringen wollte. Der Mann galt schon zu Prozessbeginn als vermindert schuldfähig. Deshalb wird er auch in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit binnen einer Woche Revision einzulegen. In diesem Fall muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.


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