Mangel der Pauschalreise - fehlender Süßwasser-Pool

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Frau G. schreibt: „Wir hatten eine Reise nach Griechenland gebucht. Wegen unserer Tochter hatten wir uns ein Hotel extra mit Süßwasser-Pool ausgesucht. Bei der Ankunft haben wir festgestellt, dass der Süßwasser-Pool fehlte. Für uns war der Urlaub eigentlich damit gelaufen. Wir hatten das auch gleich vor Ort reklamiert. Die Reiseleitung sagte uns, dass es sich sicherlich um einen Druckfehler handelte, da im Hotel noch nie ein Süßwasser-Pool war. Müssen wir uns das gefallen lassen und welche Minderung käme in Frage?"

Unsere Antwort: „... Wenn in der Katalogbeschreibung angegeben wurde, dass sich im Hotel ein Süßwasser-Pool befindet, dann war die Reise mangelhaft, wenn tatsächlich kein Süßwasser-Pool vorhanden war. Auf einen Druckfehler kann sich der Veranstalter insofern nicht berufen. Dies gilt auch dann, wenn im Katalog ein Vorbehalt für Druckfehler erklärt ist. Der Veranstalter hätte über diesen Fehler vor der Buchung aufklären müssen. Der Mangel (fehlender Süßwasser-Pool) wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Die Minderungsquoten schwanken zwischen 5 bis 20 %. Hier kommt es auf den Einzelfall an ..."

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Ihr Ansprechpartner für das Reiserecht:

RA Bertram Petzoldt, Anwaltskanzlei Prof. Dr. Queißer & Partner

Straße des 17. Juni 25, 01257 Dresden, Telefon: 0351-21303040


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