Welches Gewicht kommt der Stellungnahme des medizinischen Prüfdienstes zu?

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Frau G. schreibt Folgendes: „Im Streit um meine Erwerbsminderungsrente hat das Sozialgericht ein Gutachten erstellen lassen. Hierin steht geschrieben, dass ich nur noch 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Nun hat sich der medizinische Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu Wort gemeldet. Hiernach würde das Gutachten nicht stimmen und ich könnte noch vollschichtig arbeiten. Ich frage mich, ob sich das Gericht auf die Seite der DRV stellt und ich deshalb meine Rente nicht bekomme. Ich soll dem Sozialgericht eine Stellungnahme zukommen lassen. Was soll ich schreiben?

Zur Erklärung vorab sei angemerkt, dass es sich bei dem sozialmedizinischen Dienst quasi um eine Fachabteilung bei der Deutschen Rentenversicherung handelt. Während sich der durchschnittliche Rechtsanwalt mühevoll durch die medizinischen Gutachten ackert, um anschließend eine kluge Stellungnahme abgeben zu können, macht es sich der Sachbearbeiter bei der DRV einfach. Er gibt das Gutachten weiter an den Prüfdienst. Da beim sozialmedizinischen Prüfdienst Ärzte beschäftigt sind, können diese dann natürlich ein Gutachten aus medizinischer Sicht substantiiert bewerten, was beim Lesen durchaus imponiert.

Man sollte sich hiervon jedoch nicht zu sehr beeindrucken lassen. Klar ist, dass der Prüfdienst in einem Gutachten die Punkte aufzuspüren versucht, die für die DRV vorteilhaft sind. Man kennt ja das mit dem Brot und dem Lied… Auch wenn es sich bei der medizinischen Stellungnahme letztlich um Parteivortrag der DRV handelt, dem keinerlei Bindungswirkung für das Gericht zukommt, besteht natürlich die Gefahr, dass das Gericht gedanklich in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. Daher gilt: Gegenhalten! Wenn Sie bislang noch keinen Anwalt beauftragt haben, wäre nunmehr dieser Schritt zu überlegen.


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