Markeneintragung und Recherche 2014 - Leitfaden für Unternehmer

  • 6 Minuten Lesezeit

I. Warum Markenschutz?

In der heutigen Zeit stellen Marken und Logos für Unternehmer und Verbraucher die wesentlichen Anknüpfungspunkte für eine schnelle Beurteilung des Produktes oder der jeweiligen Dienstleistung dar.

Eine eingetragene und entsprechend bekannte Marke ist häufig der entscheidende Aspekt für die Kaufentscheidung des Kunden. Marken wecken Emotionen und geben den Kunden einen schnell erfassbaren Hinweis auf die Herkunft der Ware und/oder Dienstleistung.

Eine eingetragene Marke sichert dem Markeninhaber eine monopolisierte Stellung in Bezug auf die registrierten Waren und Dienstleistungen und ist Garant für einen dauerhaften Erfolg am Markt. Viele Unternehmensmarken haben durch steigende Bekanntheit und Marktdurchsetzung den vielfachen Wert des materiellen Unternehmenswertes erlangt.

Auf der anderen Seite scheuen viele Unternehmer immer noch davor zurück, für ihre Dienstleistung und/oder ihr Produkt Markenschutz zu erlangen. Dies ist deshalb erstaunlich, weil eine Markenanmeldung risikoarm (zumindest bei Recherche durch einen entsprechend spezialisierten Anwalt, bspw. einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) und mit überschaubaren Kosten verbunden ist. Gleichzeitig bietet eine eingetragene Marke aus rechtlicher Sicht folgende Vorteile:

  • Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die angegebenen Waren- und Dienstleistungen zu benutzen.
  • Der Zeitrang der Anmeldung wird im Rahmen des Registers publiziert „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gilt die Priorität.
  • Bestandsschutz von min. 10 Jahren (Verlängerung möglich).

Im nachfolgenden Artikel sollen Sinn und Zweck einer Markenanmeldung und einer entsprechenden Recherche kurz dargestellt werden.

II. Die Marke

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zum Markenschutz.

1) Wie weit geht Markenschutz?

Als Marken können sämtliche Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.

Des Weiteren muss das „Zeichen“ graphisch darstellbar sein. Als Marken schutzfähig sind daher grundsätzlich:

  • Wörter (z.B. Namen),
  • zweidimensionale Darstellungen,
  • Zahlen und Buchstaben,
  • dreidimensionale Darstellungen,
  • Hörzeichen,
  • Farben und entsprechende Zusammenstellungen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

2) Welche Markenform?

Als Regelfall wird man wohl die Eintragung einer Wort-, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke bezeichnen können. Hier fällt es dem juristischen Laien häufig schwer, die richtige Form zu finden. Hier ein kleiner Überblick zu den häufigsten Markenformen:

a) Wortmarke

Die Wortmarke ist die am häufigsten registrierte Markenform. Eine Wortmarke besteht aus einem oder mehreren Worten. Des Weiteren können auch kürzere Sätze (z. B. ein Werbespruch) eine Wortmarke bilden. Ferner können einzelne Buchstaben- und/oder Zahlenkombinationen als Wortmarke geschützt werden.

b) Bildmarke

Eine Bildmarke muss nicht zwingend grafische Züge enthalten. Es handelt sich bereits dann um eine Bildmarke, wenn zwar nur ein Wort als Marke geschützt werden soll, dieses jedoch z. B. kursiv oder in einer bestimmten Schriftart dargestellt wird.

Wichtig! Ohne Unterscheidungskraft keine Eintragung!

Damit die Anmeldung erfolgreich ist, ist es zwingend notwendig, dass das gewählte Zeichen das Kriterium der Unterscheidungskraft erfüllt. Dies setzt voraus, dass das Zeichen dazu geeignet ist, Dienstleistungen und Waren eines Markeninhabers von den Dienstleistungen und Waren eines anderen Inhabers zu unterscheiden. Zeichen, die nur das beschreiben, für was sie angemeldet wurden, können nicht vom Verkehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden werden (z. B. wäre eine Marke „Obst“ nicht schutzfähig für die Ware „frisches Obst“). Ein gebräuchliches Wort, welches nicht als Herkunftshinweis verstanden wird, ist nicht als Marke schutzfähig. Dies kann auch für englische Zeichen gelten. Dieser Grundsatz kann im Rahmen der Anmeldung jedoch mit etwas Geschick umgangen werden. Hierzu dient häufig die nachfolgend dargestellte Wort-/Bildmarke

c) Wort-/Bildmarke

Die Kombination eines Wort- und Bildbestandteiles wird Wort-/Bildmarke genannt. Die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke kann dann sinnvoll sein, wenn die Eintragung einer reinen Wortmarke an der notwendigen Unterscheidungskraft scheitern könnte.

3) Wofür Markenschutz? Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Entscheidend für eine erfolgreiche Marke ist ein sorgfältig erstelltes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Hier wird beschrieben, für welche Waren- und Dienstleistungen die Marke Schutz beanspruchen soll. Hier neigen juristische Laien oft dazu, ein sehr weit gefasstes Verzeichnis zu erstellen. Dies kann jedoch dazu führen, dass die Marke, nach Ablauf einer Benutzungsschonfrist, nicht mehr dazu führt, andere Nutzer des Zeichens von der Verwendung identischer Zeichen abzuhalten. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sollte daher mit rechtsanwaltlicher Hilfe erstellt werden, damit die Marke auch in Zukunft andere Unternehmer von der Benutzung ähnlicher oder identischer Bezeichnungen ausschließen kann.

4) Deutsche Marke oder Gemeinschaftsmarke?

Eine deutsche Marke wird beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Für den Fall, dass der Anmelder die Markenanmeldung durch einen Anwalt vornehmen lässt, wird dieser als Vertreter registriert. Die deutsche Marke gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (das HABM in Alicante, Spanien) registrierte Gemeinschaftsmarke genießt Schutz für das gesamte Gebiet der EU.

5) Kosten einer Markenanmeldung

Die Kosten der Anmeldung einer Marke beinhalten die amtlichen Kosten des jeweiligen Registers sowie – soweit gewünscht – die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts. Hinzu kommen regelmäßig die Kosten einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, welche oft vor einer Anmeldung dringend anzuraten ist (vgl. nachstehend).

a) Deutsche Marke

Die Anmeldung einer deutschen Marke kostet beim DPMA derzeit 290,00 € (amtliche Gebühren). Enthalten sind 3 Waren- und Dienstleistungsklassen. Im Ergebnis kann daher aus drei Waren- und Dienstleistungsklassen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden. Sind weitere Waren- und Dienstleistungen erforderlich, berechnet das DPMA 100,00 € für jede weitere Klasse. Für eine Anmeldung durch unsere Kanzlei – inkl. Prüfung der Schutzfähigkeit, Beratung zur Markenform, Individuelle Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie Übernahme der gesamten Korrespondenz mit dem DPMA – berechnen unsere Anwälte beispielsweise ein Honorar ab 250,00 €* zzgl. MwSt.

b) Gemeinschaftsmarke

Bei einer elektronischen Anmeldung berechnet das HABM für eine Anmeldung derzeit 900,00 €. Enthalten ist der Schutz für die Mitgliedstaaten der EU sowie drei Waren- und Dienstleistungsklassen nach Wahl. Die Rechtsanwaltskosten der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke werden individuell ausgehandelt. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

III. Markenrecherche – Recherche vor Anmeldung zwingend erforderlich?

Bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung sollten sich Unternehmer anwaltlich beraten lassen. Aus unserer Sicht ist eine Recherche vor Anmeldung der Marke in den meisten Fällen dringend anzuraten. Dabei ist zu unterscheiden: Eine Identitätsrecherche können die meisten Unternehmer noch selbst durchführen. Hierzu wird der gewünschte Markenbegriff einfach im Rahmen der jeweiligen Register des DPMA und/oder HABM oder anderen nationalen Registern eingegeben und nach Treffern gesucht. Wichtiger und per Hand kaum durchführbar ist die Ähnlichkeitsrecherche. Hierbei werden identische und/oder ähnliche (ältere) Marken und/oder Firmenamen gesucht, wobei auch ähnliche Bezeichnungen, die einer Markenanmeldung ebenfalls entgegenstehen können, recherchiert und ausgewertet werden. Hierzu werden spezielle Computerprogramme verwendet, die in Regel nur von spezialisierten Rechtsanwälten/Unternehmen vorgehalten werden.

1) Warum sollte vor Anmeldung recherchiert werden?

Wird vor der Anmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt, kann frühzeitig abgeklärt werden, ob bereits ältere, identische oder ähnliche Marken bestehen und ob damit die Gefahr besteht, dass deren Inhaber gegen die eigene Anmeldung, z. B. im Rahmen eines Widerspruchs, vorgehen könnten. Durch die Recherche können daher kosten- und zeitintensive Verfahren und/oder gerichtliche Auseinandersetzungen mit Inhabern älterer Marken verhindert werden. Eine Ähnlichkeitsrecherche ist daher auch zumeist einer reinen Identitätsrecherche klar vorzuziehen, da bspw. auch schriftbildlich ähnliche oder auch nur phonetisch ähnlich klingende, prioritätsältere Marken einer Eintragung entgegenstehen können.

2) Was kostet eine professionelle Recherche?

Die Kosten einer professionellen Recherche beginnen bei ca. 500 €*.

IV. Professionelle Markenanmeldung durch Fachkanzlei Dr. Wallscheid, & Drouven

In den letzten Jahren haben wir für eine Vielzahl von Mandanten Marken beim DPMA und HABM angemeldet. Des Weiteren verfügen wir z. B. über die Möglichkeit, mittels einer professionellen Recherchesoftware weltweite Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen für unsere Mandanten durchzuführen.

Kostenlose Ersteinschätzung nutzen: Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot für Ihre professionelle Markenanmeldung. Schicken Sie uns hierfür einfach eine kurze E-Mail mit dem beabsichtigten Markenamen sowie Ihren Waren- und Dienstleistungen. Sie haben Fragen zum Markenrecht oder einer Markenanmeldung? Rufen Sie uns an.

*Die angegebenen Honorare/Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und verstehen sich zzgl. USt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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