Abmahnung Winterstein (Bear & Wolf) | Marke „superdry“ | DKH Retail Limited

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Aktuell wurde uns eine weitere Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte vorgelegt. Unter dem Briefkopf „Bear & Wolf“ gehen Winterstein Rechtsanwälte gegen die Verletzung der Marke „superdry“ vor. Auftraggeber der Abmahnung ist die DKH Retail Limited aus Großbritannien. Die Rechtsanwälte Winterstein teilen unter dem Briefkopf von „Bear &Wolf“ mit, dass die DKH Retail Limited Inhaberin der Marke „superdry“ sei. Es wird mitgeteilt, dass „superdry“ derzeit eines der weltweit bekanntesten und beliebtesten Fashion Label sei und dass die Firma DKH Retail Limited zur Sicherung ihrer Rechte über umfangreichen Markenschutz verfüge. Die Rechtsanwälte Winterstein verweisen in ihrer Abmahnung auf verschiedene Wort- und Bildmarken mit dem Kennzeichen „Superdry“, die Schutz u.a. für Bekleidungsstücke, Taschen, und Schmuck, beanspruchen.

Dem betroffenen Onlinehändler wird im Rahmen der Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte vorgeworfen, Bekleidungsstücke unter der Bezeichnung und Marke „Superdry“ vertrieben zu haben, welche sich im Rahmen eines Testkaufs als Plagiate erwiesen haben.

Es wird darauf hingewiesen, dass dies eine Markenverletzung an der Marke „superdry“ der Firma RKH Retail Limited darstelle.

Wegen dieser Markenverletzung fordern die Rechtsanwälte Winterstein von dem betroffenen Unternehmen nunmehr:

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung,
  • umfangreiche Auskunftserteilung,
  • Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung aus einem Gegenstandswert i.H.v. 150.000 €.

Es wird darauf hingewiesen, dass die erteilte Auskunft der Vorbereitung des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung der Marke „superdry“ dient.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung wegen Verletzung der Marke „superdry“

Betroffene Unternehmer sollten sich zunächst fachanwaltlichen Rat einholen. Eine Abmahnung aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes (Marken- und Patentrecht, Wettbewerbsrecht) und hier aus dem Bereich des Markenrechts fällt in das Beratungsspektrum des Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutz.

Wir empfehlen daher, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Es ist nicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung, welche der Abmahnung der Kanzlei Winterstein als Anlage angefügt ist, ungeprüft zu unterzeichnen. Die geforderte Unterlassungserklärung enthält z. B. in dem uns vorliegenden Fall ein Anerkenntnis in Bezug auf die geforderten Rechtsanwaltskosten.

Handelt es sich tatsächlich um gefälschte Produkte und/oder durften die Produkte nicht in der EU vertrieben werden, sollten weitere Kosten vermieden werden. Insbesondere sollte ein kostenintensives Gerichtsverfahren in Bezug auf etwaige Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit der Marke „superdry“ vermieden werden.

Bei Abmahnung: Fachanwälte kontaktieren!

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven vertreten seit Jahren eine Vielzahl von Mandanten, die eine Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte erhalten haben. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid ist zudem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bearbeitet schwerpunktmäßig Fälle aus dem Markenrecht. Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? – Kontaktieren Sie uns. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch die erhaltene Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück!

Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven 

Autor: Oliver Wallscheid


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