Erneut: Abmahnung Bear & Wolf Marke „superdry“ DKH Retail Ltd.

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In dieser Woche wurden uns weitere Abmahnungen der Kanzlei Winterstein (Bear & Wolf) im Auftrag der DKH Retail Ltd vorgelegt. Gegenstand auch dieser Abmahnungen sind wieder angebliche Verletzungen der Marke „superdry“. Wir haben bereits vor einem Jahr über diese Abmahnungen berichtet.

Wir beraten und vertreten bereits mehrere Onlinehändler und Großhändler, die Abmahnungen der Kanzlei Winterstein (hier handelnd unter der Bezeichnung Bear & Wolf) im Auftrag der DKH Retail Ltd. erhalten haben. Der Vorwurf, die verkaufte Ware verletze die Marke „superdry“, ist für die betroffenen Händler nur schwer nachzuvollziehen, da die Merkmale, anhand derer die Originale von „superdry“ zu erkennen sind, nicht bekannt sind.

Die Kanzlei Winterstein fordert die betroffenen Händler auf,

  • Auskunft über die Herkunft der Ware zu erteilen,
  • eine Unterlassungserklärung abzugeben,
  • die Kosten der Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert von 150.000 € zu erstatten.

Erste Reaktion:

Wichtig ist, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben. Selbst wenn ein Verstoß gegen „superdry“-Marken vorliegen sollte, ist kein Händler verpflichtet, die von Winterstein vorgeschlagene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Wir halten die Unterlassungserklärung für zu weitreichend. Allein der Passus: „Die Parteien sind sich einig, dass Einzelverstöße nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst werden“ birgt bei einer Zuwiderhandlung ein erhebliches Haftungsrisiko.

Die Abmahnung sollte daher durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, z. B. einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, überprüft werden.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Händler, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Unsere Vertretung zielt dabei darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten.

Häufig übersehen wird die Tatsache, dass der Empfänger der Abmahnung die Ware selbst nicht hergestellt, sondern bei einem Zwischenhändler erworben hat. Dieser Zwischenhändler ist dem Abgemahnten zum Ersatz seiner Kosten verpflichtet, wenn die Abmahnung berechtigt ist.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten markenrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax),
  • Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz,
  • ein faires Honorar mit vollständiger Kostentransparenz von Anfang an.

Gerne können Sie uns für eine erste kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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