Münzbild-Abmahner Burchardt überschreitet Grenzen

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Herr Thomas Burchardt mahnt Personen ab, die unerlaubt Lichtbilder von Münzen für Angebote im Internet verwenden. Soviel ist bereits aus unserer Berichterstattung bekannt. Bislang beschränkte sich Herr Burchardt darauf, Verstöße gegen das Urheberrecht auf der Internet-Plattform eBay Deutschland zu verfolgen. Auch hatten alle uns bekannten Empfänger einer Burchardt-Abmahnung einen Wohnsitz in Deutschland.

Globalisierung auch im Abmahngeschäft?

Neuerdings scheint Herr Burchardt sein Aktionsradius jedoch ausgeweitet zu haben. So liegen uns mittlerweile mehrere Abmahnungen vor, die an Österreicher gerichtet sind. Auch in diesen Abmahnungen wird wegen Verstoßes gegen die angeblich bei Herrn Burchardt liegenden, ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem jeweils benutzten Lichtbild einer Münze oder mehrerer Münzen ein pauschaler Schadensersatzbetrag im geringen dreistelligen Bereich pro Lichtbild gefordert. Daneben fordert Herr Burchardt von Betroffenen in Österreich neuerdings auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Mindest-Vertragsstrafe pro zukünftigem Verstoß. Zumeist soll der Abgemahnte mindestens 250 € Vertragsstrafe zahlen, wenn der Verstoß an den Münz-Lichtbild noch einmal passiere.

Mindest-Vertragsstrafe?

Auch Abgemahnten aus Österreich raten wir dazu, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Allerdings sollten die behaupteten Ansprüche von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. So stellen sich u. a. folgende Fragen:

  • Haben Sie überhaupt das abgemahnte Bild benutzt?
  • Ist die Forderungshöhe angemessen?
  • Müssen Sie wirklich eine Mindest-Vertragsstrafe akzeptieren?
  • Was müssen Sie noch beachten, um weitere Zahlungen zu vermeiden?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen und vertreten Sie gegenüber Abmahnern. Unser erfahrenes Team um Rechtsanwalt Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bietet Ihnen an, einen für Sie unverbindlichen und kostenlosen ersten Blick auf Ihre Abmahnung zu werfen. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können. Wenn wir Sie vertreten, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit dem Abmahnern und formulieren Ihnen bei Bedarf eine Unterlassungserklärung mit Handlungsempfehlungen und teilen, die Sie so wenig wie möglich und nötig einschränkt und verpflichtet. Wir handeln für Sie auch einen Vergleich mit dem Abmahner aus oder weisen die Abmahnung zurück, wenn sie unrechtmäßig erfolgte. All dies bieten wir Ihnen gerne zu einem individuellen Pauschalpreis an.

Rufen Sie an Tel. +49 (0)40/411 67 62 5 oder übersenden Sie uns direkt Ihre Abmahnung per Fax +49 (0)40/411 67 62 6 oder per E-Mail an info(at)ipcl-rieck.de.

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