Müssen Alleinerziehende ab dem 3. Lebensjahr des Kindes in Vollzeit arbeiten?

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Alleinerziehende Mütter bzw. Väter haben gegenüber dem anderen Elternteil grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung.

Aufgrund der Gesetzesreform am 01.01.2008 sollen Alleinerziehende nun gezwungen werden, schon ab dem 3. Lebensjahr des Kindes einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Hierbei fragt sich natürlich, wie das gehen soll. Muss sich das Kind ab diesem Alter also tagsüber alleine versorgen? Nein, natürlich nicht ! 

Denn die Pflicht zur Volltagsbeschäftigung tritt nur dann ein, wenn eine ausreichende Betreuung des Kindes durch Großeltern oder Kindertagesstätten sicher gestellt ist. Geht man aber nach einer aktuellen Statistik von einer bundesweiten Betreuungsquote in Kindertagesstätten von gerade mal 13,5 %, im Westen sogar nur 8,1 %, aus (Quelle: „ Der Spiegel“, Ausgabe Nr.9/25.02.2008), so dürfte mehr als zweifelhaft sein, ob ein ausreichendes  Betreuungsangebot gewährleistet ist. Wohnen zudem auch keine Großeltern in der Nähe, die bereit sind, das Enkelkind jeden Tag für viele Stunden bei sich aufzunehmen, verschärft sich die Situation für Alleinerziehende.

Unser Rat:

Sollten Sie keine Betreuungsmöglichkeiten haben, sollten Sie sich auf keinen Fall die Unterhaltszahlungseinstellung durch den anderen Elternteil gefallen lassen, sondern einen Anwalt einschalten. Dieser wird oftmals die Zahlungswiederaufnahme erzwingen können.

 

 


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