Muss Trennungsunterhalt gezahlt werden, wenn die Eheleute noch zusammen wohnen?

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Wenn eine Ehe auseinanderbricht und sich die Eheleute entscheiden, getrennte Wege zu gehen, hat Derjenige, der mehr verdient die Pflicht, den weniger Verdienenden finanziell zu unterstützen. Dies ergibt sich aus § 1361 BGB und nennt sich Trennungsunterhalt. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Ehepartner die Ehe nicht mehr aufrechterhalten will und die Partner nicht länger in einer sogenannten häuslichen Gemeinschaft leben.

Der Begriff der häuslichen Gemeinschaft bezeichnet dabei nicht zwangsläufig das Zusammenleben unter einem Dach. Zwar zieht nach einer Trennung häufig einer der beiden Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, das ist aber nicht zwingend notwendig. Manchmal ist es beispielsweise aus finanziellen Gründen für einen der Noch-Ehepartner nicht möglich, sofort in eine neue Wohnung zu ziehen. Das Argument, wir leben zwar getrennt, aber wir wohnen noch unter einem Dach und aus diesem Grund ist noch kein Trennungsunterhalt zu zahlen, greift somit nicht.

Auch wenn man noch unter einem Dach lebt, ist Trennungsunterhalt zu zahlen, wenn eine klare räumliche Trennung stattgefunden hat, wie z. B. getrennte Schlafzimmer. Zudem ist jeder Ehepartner für sich selbst verantwortlich und darf zum Beispiel keine Haushaltsaufgaben, wie kochen oder Wäsche waschen, mehr für den anderen übernehmen. Auch die strikte finanzielle Trennung durch eigene Konten gilt als Indikator des Getrenntlebens.

Somit machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie mit Ihrem Partner beispielsweise noch in einer gemeinsamen Immobilie leben, getrennt sind und nicht wissen, wie Sie es finanziell weitergeht. Ihr Partner muss Sie finanziell unterstützen. Zögern Sie nicht, Ihr Recht einzufordern, Ihren Partner in Verzug zu setzen. Denn erst ab Inverzugsetzung können Sie auch rückwirkend Unterhalt geltend machen. Fehlt es an einer Aufforderung zur Zahlung, muss Ihr Partner Unterhaltsrückstände nicht ausgleichen. Es geht Ihnen somit Geld verloren.

Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Sandra Günther, Rechtsanwältin


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