Neckermann Neue Energien AG wird zur Rückzahlung der Nachrangdarlehen verurteilt!

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Die Neckermann Neue Energien AG (folgend „Neckermann“ genannt) wurde mit Urteil vom 02.09.2015 vom Landgericht Berlin (noch nicht rechtskräftig aber vorläufig vollstreckbar) zur Rückzahlung der vom Verbraucher gewährten Nachrangdarlehen verurteilt.

Rechtsanwalt Ralf Buerger, auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat mit diesem ersten Urteil in der Angelegenheit Nachrangdarlehen „Neckermann“ erfolgreich den ersten vorläufig vollstreckbaren Titel erstritten. Die Vollstreckungsmaßnahmen gegen „Neckermann“ werden nunmehr unverzüglich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen eingeleitet.

Die Vorgeschichte war, dass die Firma „Neckermann“ mit Zinszahlungen aus den mit dem Verbraucher geschlossenen Nachrangdarlehensverträgen in Verzug geraten war und dem Verbraucher zum schnellen gerichtlichen Handeln geraten wurde, um weitere Nachteile zu vermeiden. Mit der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Verbrauchers, waren die Kosten für das geführte Klageverfahren abgedeckt. Es bleibt abzuwarten, ob „Neckermann“ Rechtsmittel gegen das aktuell erstrittene Urteil einlegen wird.

Inzwischen mehren sich die Fälle, in dem „Neckermann“ bzw. „verwandte“ Firmen wie die Firma Sunrise Energie GmbH sowohl mit den vertraglichen Zinszahlungen als auch Rückzahlungen in Verzug geraten sind. Viele Verbraucher haben nunmehr Angst, um das als Nachrangdarlehen eingezahlte Geld.

Die Verträge wurden regelmäßig außerhalb der Geschäftsräume über Vertriebspartner vermittelt.

Die Darlehen waren in der Art ausgestaltet, dass der Verbraucher den Nachrangdarlehensbetrag mehrere Jahre zur Verfügung stellt und dafür hohe Zinsen p.a. erhält. Zum Schluss sollte das Darlehen mit einem großartigen prozentualen Bonus bezogen auf das gewährte Nachrangdarlehens zurückgezahlt werden.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Buerger rät den Verbrauchern dringend dazu, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die gewährten Nachrangdarlehen, zurück zu fordern.

Der Verbraucher sollte sich in dieser Angelegenheit unverzüglich qualifiziert von einem Fachanwalt beraten lassen.


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