Negative Google-Bewertungen löschen: „Fake“-Profil, Anonymer bzw. Pseudonymer Verfasser vs. „Echtes“ Profil

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Gute Bewertungen bei Google, der meistgenutzten Internetsuchmaschine der Welt, sind für Unternehmen aller Art unverzichtbar. Umso ärgerlicher sind negative bzw. schlechte Bewertungen auf der Plattform. Schlechte Bewertungen können geschäfts- und rufschädigend sein und im schlimmsten Fall sogar zum finanziellen Ruis führen. Daher muss gegen Negativbewertungen schnell vorgegangen werden!

Jedoch stößt man auch bei Google immer wieder auf sog. „Fake“-Profile oder anonyme bzw. pseudonyme Verfasser, die Bewertungen bei Google abgeben. Inwiefern sich das Vorgehen gegen derartige Verfasser zu Verfassern unter wahrer Identität unterscheidet, ist das Thema dieses Artikels.

Möglichkeiten zu Löschung bei „echten“ Profilen:

Wenn es sich um eine rechtswidrige Bewertung handelt, kann der Verfasser direkt abgemahnt werden. Durch die Abmahnung wird der Verfasser aufgefordert das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen, sämtliche rechtswidrige Bewertungen vollständig zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ggf. können noch weitere Ansprüche gegen den Verfasser geltend gemacht werden.

Sollte der Verfasser nicht auf die Abmahnung regieren, können im weiteren Verlauf auch gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Ggf. kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Hierfür gilt eine Eilfrist von grundsätzlich einem Monat. Daher ist das schnelle Handeln wichtig! Wenden Sie sich dabei von Anfang an an einen fachkundigen Anwalt und schreiben Sie die Gegenseite nicht persönlich an.

Möglichkeiten zu Löschung bei „Fake“-Profilen:

Ist die Identität des Verfassers einer unzulässigen Bewertung nicht erkenntlich, z.B. weil es sich um ein „Fake“-Profil oder einen anonymen oder pseudonymen Verfasser handelt, kann dieser logischerweise auch nicht direkt abgemahnt werden. In diesem Fall bietet sich zunächst nur die Möglichkeit, sich direkt an Google zu wenden und zur Löschung der jeweiligen Bewertung aufzufordern.

Google erwartet jedoch eine saubere, rechtliche Argumentation, warum die jeweilige Bewertung gelöscht werden soll. Unserer Erfahrung nach scheitern viele Mandanten daran, die Löschung Google gegenüber auf die richtige Weise geltend zu machen. Daher empfiehlt sich auch hier die Hinzuziehung eines fachkundigen Anwalts.

Wir finden für Sie den besten Weg, um negative Bewertungen möglichst schnell zu löschen!

Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie Urheber- und Medienrecht berate ich seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von diesen Fällen. Sie können mich gerne unverbindlich für ein kostenlos Erstgespräch kontaktieren unter:

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