Neuerungen bei Minijobs / geringfügiger Beschäftigung

  • 1 Minute Lesezeit

1. Der Maximalbetrag für eine geringfügige Beschäftigung ist ab 01.01.2013 von bisher 400,00 EUR auf jetzt 450,00 EUR gestiegen.

2. Ab 01.01.2013 besteht grundsätzlich im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung Rentenversicherungspflicht!

Dies gilt für alle neuen Minijobs, die nach dem 01.01.2013 beginnen. Dies gilt auch, wenn bei einem alten Minijob das Entgelt (etwa von bisher 400,00 EUr auf jetzt 450,00 EUR) angehoben wird!!

3. Es kann Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mathias Wenzler

Beiträge zum Thema