Nichts Neues zur Anrechnung von Verletztengeld auf Krankentagegeld - Stand Januar 2014

  • 1 Minuten Lesezeit

Bisher können wir berichten, dass die privaten Versicherungen, die eine Anrechnung von Verletztengeld auf Krankentagegeld ankündigten, stets außergerichtlich eingelenkt haben, teilweise waren auch unsere Mandanten zu einem Entgegenkommen bereit - bis auf die HUK Coburg, hier lief eine Klage vor dem LG Bonn. Der Versicherer hat schließlich noch vor dem Termin eingelenkt und in voller Höhe geleistet.

Es lohnt sich also weiterhin, gegen die Anrechnung, gestützt auf § 4 Abs. 2 der MB/KT zu argumentieren, auch wenn die Darstellung des Versicherers zunächst plausibel erscheint - diese Vertragsnorm kann u.E. keine tarifliche Leistungskürzung bewirken. Die Anrechnungsversuche der PKV bewirken zum Teil, dass von dem KTG, auf welches  jahrelang Prämien gezahlt sind, nichts übrig bleibt.

Sie haben nach dem 1.1.2011 eine Anrechnung hingenommen? Dann können Sie Nachforderungen stellen! 

Wir haben bisher Erfahrungen mit den (stets deckungsgleichen) Argumentationen folgender Versicher:

BARMENIA Krankenversicherung

HALLESCHE Krankenversicherung

Debeka Krankenversicherung e.G.

HUK Coburg Krankenversicherung 

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Anfrage zu den Kosten und Vorgehen!

post@punkundpartner.de

Mit freundlichen Grüßen, viel Erfolg und bleiben Sie gesund im neuen Jahr!

Kornelia Punk 

Rechtsanwältin 

 


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