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Oberlandesgericht Düsseldorf lässt Anklage gegen "Scharia-Polizei" zu

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit einem Beschluss vom 25.04.2016, Aktenzeichen: III - 3 Ws 52/16 bis III - 3 Ws 60/16, auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal im Strafverfahren gegen die sogenannte „Scharia-Polizei“ die Anklage gegen acht von neun Angeschuldigten zur Hauptverhandlung zugelassen. 

Die Anklage wirft den acht Angeklagten vor, im September 2014 in Wuppertal gegen das Uniformverbot verstoßen zu haben. Bei einem abendlichen Rundgang sollen sechs der acht männlichen Personen orangefarbene Warnwesten mit der rückseitigen Aufschrift „Sharia Police“ getragen haben. Gegen den mutmaßlichen Initiator und Wortführer wurde bereits Anfang April durch den Generalbundesanwalt Anklage wegen Unterstützung der Terrorvereinigung „Islamischer Staat“ erhoben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde während des Rundgangs wiederholt auf die Befolgung der Scharia hingewiesen werden. Dabei sollte der Rundgang von Dritten so wahrgenommen werden, „wie das Ordnungsamt oder die Polizei, die auf Streife ist“.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wertet dieses Vorgehen als Verstoß gegen das – in den §§ 3 Abs. 1, 28 des VersG normierte – Uniformverbot und erhob Anklage zum Landgericht Wuppertal, welches im Dezember 2015 die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts ablehnte.

Anders sah dies nun das Oberlandesgericht Düsseldorf, welches einen hinreichenden Tatverdacht bejahte und die Anklage zugelassen hat.

Aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts muss die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten nun vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal durchgeführt werden.

Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten jeweils eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.


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